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OTS0101   22. März 2007, 10:45

GROSZ: Regierung bedient sich bei Autofahrern moderner Wegelagerei

Regierung und Landeshauptleute müssen Tankstellen öffnen


"Es ist einfach unglaublich, wie schamlos
diese Bundesregierung die Autofahrerinnen und Autofahrer zur Kasse
bittet und sich der Österreicher als willfährige Melkkühe bedient.
Mit dem gestrigen Beschluss der Belastungskoalition die
Mineralölsteuer um unfassbare 440 Millionen Euro jährlich zu erhöhen,
können Gusenbauer, Molterer und Co. ungestraft als moderne Raubritter
bezeichnet werden. Es ist zutiefst verantwortungslos und zudem auch
noch verlogen, dass die Bundesregierung in ihren Sonntagsreden von
den österreichischen Arbeitnehmern eine erhöhte Mobilität fordert und
jetzt gerade jene österreichischen Arbeitnehmer bestraft, die auf
einen PKW angewiesen sind", so BZÖ-Generalsekretär Gerald Grosz zur
Erhöhung der Mineralölsteuer. Das BZÖ trete hier für eine völlige
steuerliche Absetzbarkeit der Pendlerkosten ein.

"Wo sind die Gewerkschaften, wo ist der Aufschrei aller
Konsumentenschutz- und Interessensvertretungen. Man kann und darf
nicht tatenlos zusehen, wie SPÖ und ÖVP in einer bisher noch nie
dagewesenen Art und Weise den österreichschen Pendlern das letzte
Hemd ausziehen will. Wo sind denn die österreichischen
Landeshauptleute mit ihrem Aufschrei", so Grosz.

"Die Bundesregierung hätte es in der Hand, die österreichischen
Treibstoffpreise zu senken. SPÖ und ÖVP könnten dem Kärntner Beispiel
der Öffnung der Landestankstellen folgen und ihrerseits die
Postbustankstellen des Bundes öffnen. Die Initiative von
Landeshauptmann Haider hat gezeigt, dass man rasch und unbürokratisch
entlasten kann. Haider hat damit den Kärntnerinnen und Kärntnern
bisher über 20 Millionen Euro erspart. Auch die Landeshauptleute der
übrigen acht Bundesländer wären gefordert, diesem Kärntner Beispiel
zu folgen und damit einen klaren Gegenpol zu den Belastungsplänen
dieser rot/schwarzen Umfallerkoalition zu sezten", so Grosz
abschließend.

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0101 2007-03-22 10:45 221045 Mär 07 BZO0001 0274



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