- 13.03.2007, 12:26:56
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ÖAMTC: Feinstaub-Strafen - nur wenige Kraftfahrer werden einen Rechtsanspruch auf Rückzahlung haben
Club-Juristen erwarten Kulanz seitens der Behörden
Wien (OTS) - Seit heute werden die ÖAMTC-Rechtsberater mit
Mitgliederanfragen zum Thema "Rückzahlung von steirischen
Feinstaub-Strafen" konfrontiert. Ankündigungen, dass alle bezahlten
Strafen unrechtmäßig seien und daher vom Land Steiermark
zurückgezahlt werden, erweisen sich nach Ansicht der ÖAMTC-Juristen
als verfrüht. "Aufgrund der Rechtslage werden nur wenige Kraftfahrer
einen Rechtsanspruch auf Rückzahlung haben, alle anderen sind auf
Kulanz angewiesen", stellt ÖAMTC-Chefjurist Hugo Haupfleisch klar.
Wer wegen Missachtung des steirischen Feinstaub-Hunderters ein
Organmandat an Ort und Stelle bezahlt oder den Strafbetrag einer
Anonymverfügung überwiesen hat, ist auf eine Kulanz-Rückzahlung
seitens der steirischen Behörden angewiesen.
"Sofern man Einzahlungsbeläge vorweisen kann, sollte die Behörde den
bezahlten Betrag rückerstatten", so der ÖAMTC-Jurist. Als solcherart
kulant hat sich die Wiener Polizei im Sommer 2005 gezeigt. Damals
hatten 8.000 Autofahrer ihr Geld zurückbekommen, nachdem man einen
Kundmachungsmangel bei einem Tempolimit im Wiener Kaisermühlentunnel
festgestellt hatte.
Wer eine Strafverfügung oder ein Straferkenntnis wegen Missachtung
der steirischen Tempo 100-Beschränkung bereits bezahlt hat, hat gute
Chancen, den bezahlten Strafbetrag zurückzubekommen. "Das Gesetz
sieht nämlich bei offenkundiger, gesetzwidriger Bestrafung die
Aufhebung des Strafbescheides 'von Amts wegen' vor", sagt
Haupfleisch.
Wer in den vergangenen Tagen eine diesbezügliche Strafverfügung
oder ein Straferkenntnis erhalten hat, soll auf jeden Fall innerhalb
der 14-tägigen Rechtsmittelfrist einen Einspruch einlegen. Die
Einstellung des Strafverfahrens kann mit dem Hinweis auf die nicht
gesetzmäßig erfolgte Kundmachung der Tempobeschränkung verlangt
werden. "Dies erspart sowohl dem Kraftfahrer als auch der Behörde
weitere Maßnahmen", erklärt der ÖAMTC-Chefjurist. Sofern in den
nächsten Wochen noch Lenkeranfragen wegen dieser
Geschwindigkeitsüberschreitungen erfolgen sollten, rät der
ÖAMTC-Jurist auf jeden Fall zur Beantwortung. Sonst könnte es wegen
der Verweigerung der Lenkerauskunft empfindliche Strafen setzen,
selbst wenn die Tempolimitüberschreitung nicht mehr strafbar ist.
Kraftfahrer, die die gesetzliche Autobahn-Höchstgeschwindigkeit
von 130 km/h überschritten haben und nach der StVO bestraft wurden,
haben keine Chance, um eine Bestrafung herumzukommen.
Die ÖAMTC-Juristen beraten gerne über den Weg zur Aufhebung des
Strafbescheids und Zurückzahlung des Strafbetrags. Auskünfte erhält
man beim jeweiligen ÖAMTC-Landesclub bzw. unter Tel-Nr.
(01)71199/1530.
(Schluss)
Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:[email protected]
http://www.oeamtc.at
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