- 12.02.2007, 10:01:44
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Poker ist Glücksspiel
Nur die Casinos Austria AG darf Poker in Österreich anbieten
Wien (OTS) - Manche Anbieter von Spielen vermitteln immer wieder
den falschen Eindruck, es bestünden verschiedene Rechtsauffassungen
zur Frage, ob Poker als Glücksspiel im Sinne des Glücksspielgesetzes
zu qualifizieren sei.
Tatsächlich ist nach der Bewertung durch die Judikatur Poker klar
unter die Glücksspiele zu reihen: Wie der Verwaltungsgerichtshof in
seinem Erkenntnis vom 8. September 2005 (2000/17/0201) ausführt, ist
bei Poker der Spielausgang überwiegend vom Zufall abhängig.
Insbesondere hielt das Höchstgericht fest, dass auch Bluffen "den
Spielen nicht den Charakter als Glücksspiel nimmt".
Mit dieser Entscheidung sollte klar gestellt sein, dass das
Veranstalten und Organisieren von Pokerspielen durch diverse
Betreiber nicht nur gegen das Glücksspielgesetz sondern auch gegen §
168 Strafgesetzbuch (illegales Glücksspiel) verstößt.
Die Casinos Austria AG ist als Inhaber aller zwölf
Casinokonzessionen die einzige Gesellschaft, die zur Veranstaltung
von kommerziellen Glücksspielen (Tischspiel und Automatenspiel) unter
Einhaltung strengster ordnungspolitischer Auflagen und unter
staatlicher Kontrolle in Österreich berechtigt ist. Casinos gibt es
in Baden, Bad Gastein, Bregenz, Graz, Innsbruck, Kitzbühel,
Kleinwalsertal, Linz, Salzburg, Seefeld, Velden und Wien.
Neben der Casinos Austria AG als Konzessionsnehmer darf es keine
weiteren kommerziellen Anbieter von Poker in Österreich geben.
Rückfragehinweis:
Casinos Austria AG
Mag. Bettina Strobich, Tel.: +43/1/534 40-22323
mailto:[email protected] , www.casinos.at
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