- 12.12.2006, 12:01:08
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Grillitsch: Bei Koalitionsverhandlungen nicht auf Bauern vergessen
Beim Berufsschutz arg benachteiligt - Auch Hacklerregelung soll für Bauern gelten
Wien (AIZ) - "Bei der heutigen Verhandlungsrunde zwischen
Arbeitsminister Martin Bartenstein und SPÖ-Landesrat Erwin Buchinger
über Grundsicherung und Pensionen darf nicht auf die Bauern vergessen
werden", fordert Bauernbundpräsident Fritz Grillitsch. Insbesondere
bestünden beim Berufsschutz für die Landwirte schwere
Benachteiligungen gegenüber Arbeitern, Angestellten und anderen
Berufsgruppen, so Grillitsch.
"In Wahrheit gibt es für die Bauern derzeit so gut wie keinen
Berufsschutz", erklärt Grillitsch. Erleidet ein Bauer nämlich einen
Arbeitsunfall, so kann er frühestens mit 57 Jahren als erwerbsunfähig
in Pension gehen. Für andere Berufsgruppen ist das bereits mit 50
Jahren möglich. Bauern müssen dagegen trotz Krankheit oder anderer
Gebrechen ihr Brot bis zum vollendeten 57. Lebensjahr in anderen -
meist sehr schlecht bezahlten - Jobs verdienen. Bis zu 200 Bauern
jährlich sind von dieser nachteiligen Regelung betroffen.
Der Bauernbund fordert daher eine Vereinheitlichung des
Erwerbsunfähigkeits-Begriffes und als ersten Schritt raschest die
Herabsetzung der Altersgrenze für den Berufsschutz von 57 auf 50
Jahre. Damit würden die Bauern den Gewerbetreibenden gleichgestellt
werden.
Änderungen verlangt Grillitsch auch bei der Anrechnung von
Versicherungszeiten. Auch hier würden die Bauern benachteiligt, weil
bis 1970 die Pflichtversicherung erst ab dem 20. und bis 1978 ab dem
18. Lebensjahr bestand. Dadurch können Bauern, die ihr ganzes Leben
lang auf dem Feld oder im Stall standen, nicht in den Genuss der
"Hacklerregelung" kommen, die derzeit Männer schon mit 60 Jahren und
Frauen mit 55 zusteht, die 45 beziehungsweise 40 Beitragsjahre
vorweisen können.
(Schluss)
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