• 03.08.2006, 10:50:51
  • /
  • OTS0062 OTW0062

ÖAMTC: Der Souvenirkauf im Urlaub kann sogar im Gefängnis enden (+ Audio)

Die Einfuhr gefährdeter Tier- und Pflanzenarten ist mit Strafrahmen bis zwei Jahren belegt

Wien (OTS) - So verlockend es auch ist Elfenbein-Schnitzereien,
Tropenhölzer und Korallen aus dem Urlaub mitzubringen - man sollte
auf diese Reiserinnerungen besser verzichten. Der Handel mit
bedrohten Tier- und Pflanzenarten ist neben der Zerstörung der
Lebensräume die Hauptursache für die Gefährdung vieler Arten.
Aufgrund der bedrohten Artenvielfalt sind bereits über 30.000
Pflanzen- und 3.000 Tierarten durch das Washingtoner
Artenschutzübereinkommen (CITES) geschützt. "Unwissenheit kommt
teuer. Der Strafrahmen für Verstöße bewegt sich zwischen 726 Euro und
36.336 Euro. Für besonders schwere Verstöße drohen Freiheitsstrafen
von bis zu zwei Jahren", warnt ÖAMTC-Touristikerin Tanja Gems.

In Kooperation mit dem WWF klären die Club-Touristiker auf, worauf
beim Souvenirkauf zu achten ist:

Für die Einfuhr von geschützten lebenden oder toten Arten und
daraus hergestellten Erzeugnissen (auch wenn diese gezüchtet oder
künstlich vermehrt worden sind) in die EU braucht man eine
Ausfuhrgenehmigung der CITES-Behörde des Herkunftslandes und eine
Einfuhrgenehmigung der österreichischen CITES-Behörde (Ausnahmen sind
Souvenirs und Jagdtrophäen: für diese braucht man nur
Ausfuhrgenehmigungen). "An den Grenzübergängen kontrolliert der
österreichische Zoll die nötigen Dokumente. Die Rechnung eines
Händlers, ein tierärztliches Attest oder ein veterinärbehördliches
Dokument können Artenschutz-Genehmigungen nicht ersetzen", sagt die
ÖAMTC-Touristikerin.

Auf sämtliche Mitbringsel, die von wildlebenden Tieren oder
Pflanzen stammen könnten, sollte man jedenfalls im Sinne des
Umweltschutzes verzichten und niemals lebende Tiere kaufen. Zum
Erwerb folgender Souvenirs sind bereits Ausfuhrgenehmigungen nötig:

* Für mehr als 250g Stör-Kaviar
* Für Lederprodukte aus geschützten Reptilien wie Gürtel und
Handtaschen
* Für alle Orchideen und Kakteen aus der Natur
* Für die meisten Korallenarten und einige Muschel- und
Schneckenarten
* Für alle Seepferdchen und einige Haiarten
* Für Holzprodukte aus bedrohten Baumarten wie Sandelholz, Palisander
oder Mahagoni

Von diesen Produkten sollte man unbedingt die Finger lassen

* Südostafrika: Elefanten-, Nashorn- und
Meeresschildkröten-Produkte gehören zu den unerlaubten Souvenirs,
ebenso Schnitzereien aus Tropenholz. Zur Ausfuhr bestimmter Pflanzen,
Insekten und Muscheln braucht man Genehmigungen.

* China: Auf Elfenbein-Schnitzereien sollte man unbedingt
verzichten, ebenso auf Produkte der traditionellen chinesischen
Medizin, die Bestandteile geschützter Arten wie Tiger, Bären oder
Moschustiere enthalten.

* Karibik: Mitbringsel wie Schildpattschmuck, Schildkrötenöl und
einige Korallen- und Muschel- oder Schneckenarten sind ohne
Genehmigung verboten.

* USA: Kunstvolle Wandgehänge aus Federn und Schnitzereien aus
Walrosszähnen dürfen ohne CITES-Dokumente nicht mitgenommen werden.
Genehmigungen braucht man auch für die Ausfuhr der Produkte von
Schwarzbär-, Grizzly- oder Eisbärprodukten.

* Südamerika: Der hübsche Papagei sollte besser im Land bleiben,
denn der Export heimischer Vögel ist nicht erlaubt.
Genehmigungspflichtig ist auch die Mitnahme von Orchideen und
Kakteen.

* Türkei: Ausgestopfte Vögel sowie lebende Schildkröten, wie sie
auf den Märkten angeboten werden, können sich als teures Zollproblem
entpuppen. Auch auf den Kauf von Muscheln und Meeresschnecken
sicherheitshalber verzichten.

* Mittelmeerländer: Der Handel mit Panzern von Meeresschildkröten
ist illegal und wird geahndet. Tabu sein sollten auch Souvenirs wie
z.B. getrocknete Seepferdchen, Korallen, Riesenmuscheln oder
Fechterschnecken (die nicht aus dem Mittelmeer stammen aber hier in
Massen verkauft werden).

Details zum Thema Zoll gibt es generell unter www.oeamtc.at/reise.
Wer sich vor der Reise über spezielle Souvenirs erkundigen will, wird
beim zuständigen Lebensministerium (01/51 522-1402) und unter
www.cites.at bestens informiert. Ein Leitfaden zum Souvenirkauf im
Urlaub ist unter www.wwf.at/cites zu finden.

(Schluss)

Audio(s) zu dieser Meldung finden Sie im AOM/Original Audio
Service, sowie im APA-OTS Audioarchiv unter http://audio.ots.at

Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Margret Handler
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:pressestelle@oeamtc.at
http://www.oeamtc.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OCP

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel