Für Endkunden ergibt sich durch Payphone Access Charge (PAC) keine Änderung - Entwurf zur Novellierung der Universaldienstverordnung ist EU-konform
Wien (OTS) - Endkunden, die in Telefonzellen eine "0800er
Servicenummer" anrufen, werden auch weiterhin nichts für diese Anrufe
zahlen, denn Anrufe zu 0800-Rufnummern sind per "Verordnung für
Kommunikationsparameter, Entgelte und Mehrwertdienste" (KEM-V)
kostenlos. Der vorliegende Novellierungsentwurf zur
Universaldienstverordnung des BMVIT bedeutet keine Schlechterstellung
der Endkunden von Telefonzellen.
Die missverständlichen Behauptungen des VAT sind daher für Telekom
Austria nicht nachvollziehbar. Die so genannte Payphone Acccess
Charge wird nur zwischen Telekom Austria und den Netzbetreibern, über
die sie selbst oder Dritte Calling Cards anbieten, verrechnet werden.
Ob bzw. in welcher Höhe eine etwaige PAC für eine 0800-Nummer
weiterverrechnet wird, obliegt dem jeweiligen Netzbetreiber.
Der vorliegende Novellierungsentwurf ist, wie auch im Vorblatt des
Entwurfes selbst angemerkt wird, EU-konform. Auf Basis des in Europa
einheitlichen Telekommunikationsrechtes wird in den meisten
europäischen Ländern bereits seit Jahren eine PAC eingehoben, so z.B.
in Schweden seit 2001 oder in den Niederlanden seit 2003. Die
schriftliche Zustimmung zur PAC von der Europäischen Kommission liegt
bereits seit 2005 vor.
Rückfragehinweis:
Telekom Austria AG
Mag. Alexander Kleedorfer
Unternehmenskommunikation
Tel.: 059 059-1-11006
e-mail: alexander.kleedorfer@telekom.at
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