• 23.07.2006, 15:04:48
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  • OTS0024 OTW0024

Fredmund Malik - offener Brief an Dr. Richard Schenz

Malik äußert sich zu den Aussagen von Dr. Schenz über Corporate Governance in der ZIB 2 vom 21.7.2006

St. Gallen (OTS) -

Offener Brief zur Klarstellung, St.Gallen am 23.7.2006

Sehr geehrter Herr Schenz,

Ihre in der ZIB 2 vom 21.7.2006 gemachten Äusserungen zum
Verhalten von Konzernorganen der ÖBB dokumentieren fehlende
Sachkenntnis und mangelhaften Informationsstand. Sie sind
Regierungsbeauftragter für den Kapitalmarkt, nicht aber für richtige
Unternehmensführung. Ihr Kommentar bewegt sich in der Nähe der
Anmassung.

1. Die ÖBB ist ein gänzlich untauglicher Anwendungsfall für den
Corporate Governance Kodex (CGK), weil die entscheidenden
Kriterien hier nicht erfüllt sind. Vor allem ist das Unternehmen
nicht börsennotiert.

2. Die Konzernorgane der ÖBB brauchen diesen Kodex auch nicht,
wie Sie es dargestellt haben, weil sie von Anfang an in jeder
Hinsicht korrekt und vorbildlich gearbeitet haben. Das sage ich
ausdrücklich auch für den Holdingvorstand und insbesondere Herrn
Generaldirektor Huber, der derzeit in der Öffentlichkeit vielfach
im höchsten Masse unfair und politisch tendenziös behandelt wird.

3. Selbst wenn der CGK von den Konzernorganen freiwillig
angenommen wird, was möglich, aber nicht zwingend nötig ist, wird
sich an der praktischen Führung nichts ändern, weil diese von
Anfang an den Regeln richtiger Unternehmensführung entsprochen
hat, der CGK daher in keiner Hinsicht eine Erweiterung der
Führungsgrundlagen darstellt.

4. Die ÖBB hat einen einzigen Eigentümer, nämlich den Staat. Das
Unternehmen hat mit der Börse nichts zu tun. Die Eigentümerrechte
werden durch den Verkehrsminister wahrgenommen. Dieser - und nicht
anonyme Aktionäre und Spekulanten - wählt namentlich und für ihre
bisherigen Leistungen bekannte Personen in den Aufsichtsrat. Er
kann sie jederzeit abberufen, wann immer er ihre Leistungen für
das Unternehmen als nicht genügend beurteilt.

5. In den Einladungsgesprächen betreffend ein
Aufsichtsratsmandat ist über die Vergabe von Aufträgen an
Aufsichtsräte offen gesprochen worden. Über die Notwendigkeit der
Klarheit dieser Frage brauchen wirtschafts- und rechtskundige, als
Aufsichtsräte überhaupt in Frage kommende Personen durch niemanden
belehrt zu werden. Es ist eine Selbstverständlichkeit. Solche
Aufträge ergehen im Dienste des Unternehmens und nicht im
Interesse eines Aufsichtsrats.

6. Es gab daher von Anfang an klare und verbindliche Regeln, die
den Gesetzen und den Prinzipien professioneller
Unternehmensführung und Unternehmensaufsicht entsprechen. Diese
wurde zu jedem Zeitpunkt strikte eingehalten.

7. Unternehmer und Führungskräfte Österreichs haben es nicht
nötig, Anstandsregeln über die Medien mitgeteilt zu bekommen. Die
Zeit des feudalen Absolutismus ist Vergangenheit. Die überwiegende
Anzahl österreichischer Unternehmen war nämlich längst und über
Jahrzehnte erfolgreich, bevor ausschliesslich aufgrund von
amerikanischen Finanzskandalen die Corporate Governance zum Thema
gemacht werden musste. In Österreich hat es übrigens, das sollte
Ihnen bekannt sein, bis zur BAWAG-Affäre keinen vergleichbaren
Fall gegeben. Zu diesem haben Sie sich nach meinen Kenntnisstand
nicht öffentlich geäußert. Das österreichische Aktiengesetz war
schon immer gegenüber den angelsächsischen Gesetzen in den
wichtigsten Punkten weit fortschrittlicher und höher entwickelt.
Wir brauchen daher kein Anstandsmoralisieren.

8. Sehr geehrter Herr Dr. Schenz, Sie unterliegen einem krassen
fachlichen Missverständnis, wenn Sie in einem Corporate
Governance Kodex überhaupt Anstandsregeln erblicken. Corporate
Governance Regeln wurden notwendig nicht wegen des Anstands,
sondern um anonyme Aktionäre von börsennotierten
Publikumsgesellschaften vor der Selbstherrlichkeit und
Selbstbereicherung korrupter Manager zu schützen. Das ist der
einzige Zweck.

9. Insbesondere hat der Corporate Governance Kodex rein gar
nichts mit richtiger und guter Unternehmensführung zu tun, denn
trotz eines Corporate Governance Kodex kann ein Unternehmen in den
Bankrott geführt werden, ohne dass jemand irgendwelche
Anstandsregeln verletzt. Richtige Unternehmensführung hat mit
richtiger Strategie, den richtigen Investitionen und vor allem mit
hochwertiger Marktleistung im Dienste der Kunden zu tun.
Zufriedene Kunden und nicht zufriedenes Börsenpublikum hat das
Kriterium für gute Unternehmensführung zu sein.

10. Es ist bedauerlich, dass gerade Sie als ehemaliger
Vorstandsvorsitzender eines grossen österreichischen Unternehmens
mit Ihren Aussagen jenen Wirtschaftunkundigen Vorschub leisten,
die die Kapital- und somit Republikvertreter in den Aufsichtsräten
der ÖBB in die Nähe von US-amerikanischen Manager-Machenschaften
zu stellen versuchen, die schlussendlich vor amerikanischen
Gerichten mit Verurteilungen geendet haben. Gerade von Ihnen mit
Ihrer Wirtschaftserfahrung wäre zu erwarten, dass Sie
Vorverdächtigungen und Vorverurteilungen entgegentreten.

Den medialen Anschuldigungen fehlt jede Beweisgrundlage. Es wurde
bisher mit wenigen Ausnahmen nicht recherchiert. Es werden
haltlose Verdächtigungen ungeprüft wiederholt, die sich in der
Nähe der Rufschädigung bewegen.

11. Abschliessend: Ich bringe Ihnen zur Kenntnis, dass es bei
dem ohne bisherige Recherche immer wieder (auch von Ihnen)
erwähnten Auftrag - nicht an mich - sondern an unser
Tochterunternehmen in Wien, nicht um "Millionen(!)" geht, sondern
um einen Rahmenvertrag über maximal(!) 1 (eine) Million, gemäss
welchem die Vorstände aller Konzerngesellschaften spezielle
Leistungen beauftragen können und zwar kumuliert in Summe bis zu
der Limite von einer Million. Selbstverständlich haben auch die
Teilaufträge den geltenden Beauftragungsvorschriften zu
entsprechen. Mein Honorar als Aufsichtsrat entspricht dem aller
anderen Eigentümervertreter im Aufsichtsrat.

Mit vorzüglicher Hochachtung
Prof. Dr. Fredmund Malik

Rückfragehinweis:
Pressestelle Prof. Dr. Fredmund Malik:
MariaPruckner.com: Tel.: 02712/60460-0 bzw. Mobil: 0664/3403206
mailto:[email protected]

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