- 29.06.2006, 16:34:58
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Morak: Wir wollen einen starken und in seiner Existenz abgesicherten ORF
ORF nicht zum Schauplatz parteipolitischer Strategiespiele machen
Wien (ÖVP-PK) - Wenn man den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und
seinen Auftrag Ernst nimmt, so ist diesem nicht gedient, wenn man ihn
zum Schauplatz parteipolitischer Strategiespiele umfunktioniert. Jede
parteipolitische Polemik schadet dem Image des ORF, sprach sich
heute, Donnerstag, Staatssekretär Franz Morak in Beantwortung der
Dringlichen Anfrage im Nationalrat für eine sachlichen Diskussion und
gegen jede Polemik aus. ****
Es zähle zu den Besonderheiten der Diskussion der letzten Wochen und
Monate, dass einzelne, leitende Redakteure des ORF persönlich zur
Zielscheibe oppositioneller Kritik geworden seien. Es stelle sich
folgende Frage: "Stellt es der medienpolitischen Diskussion in
unserem Land wirklich ein gutes Zeugnis aus, wenn Abgeordnete dieses
Hauses - immerhin unter dem Schutz der parlamentarischen Immunität -
führende Journalisten frontal und teils persönlich angreifen?" Morak
appellierte daher nochmals an die Opposition, dem verfassungsmäßig
gewährten Schutz der journalistischen Freiheit in diesem Land
Rechnung zu tragen.
Die Medienpolitik sollte sich vielmehr mit Zukunftsthemen wie
Digitalisierung, Wettbewerbsfähigkeit im globalen Umfeld mit einer
Vielzahl an technischen Plattformen und Kanälen und der Wahrung der
österreichischen Identität in der Cyberwelt beschäftigen. Das seien
die essentiellen Anforderungen, über die man diskutieren sollte.
"Hier brauchen wir Antworten. Wir sind diesen Weg konsequent gegangen
und werden dies auch weiterhin tun."
Nach jahrzehntelangen Versäumnissen der Medienpolitik unter Vranitzky
und Klima hat sich diese Bundesregierung der Liberalisierung und
Modernisierung der österreichischen Medienlandschaft gewidmet. Mit
den Reformen der letzten Jahre, dem ORF-Gesetz, dem
Privat-Fernsehgesetz, dem Privat-Radiogesetz, der Schaffung einer
kompetenten Regulierungsbehörde und vielen weiteren Initiativen
konnte Österreich an den internationalen Standard in
medienpolitischen Fragen anschließen. Die Zielsetzung des
ORF-Gesetzes ist klar: Wir wollen einen starken und in seiner
Existenz abgesicherten ORF, der frei von wirtschaftlichem und
politischen Druck für die TV-Zuschauer ein identitätsstiftendes
öffentlich-rechtliches Programm auf zwei Kanälen anbieten kann.
Diskussionen über den Verkauf eines Kanals seien endgültig begraben.
Die Sicherung der Unabhängigkeit des ORF wurde mit der Reform 2001
garantiert. Dazu zählt auch die Unabhängigkeit der Personen und
Organe des ORF. Das ORF-Gesetz beinhaltet gerade in Hinblick auf die
programmgestaltenden Mitarbeiter Verbesserungen, die die Freiheit der
journalistischen Berufsausübung aller journalistischen Mitarbeiter
sichert: Die Objektivität und Unabhängigkeit der Berichterstattung
wurde erstmals im Gesetz festgeschrieben, und zwar nicht nur als
Recht, sondern auch als Pflicht.
Das Aufsichtsorgan des ORF, der Stiftungsrat, wurde durch das
ORF-Gesetz ebenfalls neu definiert. Die Mitglieder des Stiftungsrates
haben dieselbe Sorgfaltspflicht und Verantwortung. Dies bedeutet in
diesem Zusammenhang auch eine Haftung - wie Aufsichtsratsmitglieder
einer Aktiengesellschaft, unterstrich Morak. Die Verantwortung in
dieser Funktion sei beträchtlich: "Wir sprechen beim ORF von einem
Unternehmen mit einer Bilanzsumme von rund 900 Millionen Euro und
etwa 4.500 Mitarbeitern." Die Stiftungsräte hätten daher auch eine
große moralische Verantwortung. die weit über die Buchstaben des
ORF-Gesetzes hinausreiche. Stiftungsräte sollten angehalten sein,
sich bei allfälligen geschäftlichen Verbindungen mit dem ORF oder
Unternehmungen, die in einem Nahverhältnis mit dem ORF stehen, eine
strenge Unvereinbarkeit aufzuerlegen. Ausgehend davon, dass der
Stiftungsrat des ORF dem Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft
nachgebildet ist, lässt sich zur Frage der Beschlussfassung durch
Abstimmungen im AG-Aufsichtsrat festhalten, dass nach allen
Rechtsmeinungen geheime Abstimmungen jedenfalls unzulässig sind. Auch
im Hinblick auf die Bestellung des Vorstandes sei zudem die
Nachverfolgbarkeit des Stimmverhaltens in Bezug auf Haftungsfragen
von entscheidender Bedeutung, betonte Morak.
"Es ist eine Selbstverständlichkeit in einer Demokratie, dass
Transparenz, Offenheit und Nachvollziehbarkeit bei der Wahl des
Generaldirektors des ORF gegeben sind. Natürlich sind die
Stiftungsräte auch für ihr Stimmverhalten bei der Wahl des
Generaldirektors verantwortlich. Genau das ist nämlich einer der
Garanten der Unabhängigkeiten des ORF."
Der Staatssekretär ging anschließend auf die zweite im Antrag
aufgeworfenen Frage eines "öffentlichen Hearings" der Kandidaten für
die Geschäftsführung des ORF ein: "Das Stellenbesetzungsgesetz,
welches auf den ORF anzuwenden ist, sieht keinerlei Hearing,
geschweige denn eine ’öffentliche’ Anhörung vor. Was gefordert ist,
ist eine öffentliche Ausschreibung sowie die Veröffentlichung des
Namens der beziehungsweise der/s Gewählten. Es wäre wohl ein Unikum
bei der Bestellung von Leitungspositionen in staatsnahen Betrieben,
ein öffentliches Hearing durchzuführen. Die Besetzung von
Leitungsfunktionen erfolgt im Aufsichtsrat und sonst nirgendwo. Beim
ORF ist dies der Stiftungsrat. Die Verantwortung des Stiftungsrates
ist im ORF-Gesetz klar definiert. Wohin das führt, wenn man es mit
der Sorgfaltspflicht eines Aufsichtsrates nicht so genau nimmt, wurde
uns ja leider in den letzten Wochen und Monaten beim größten
Finanzskandal der Zweiten Republik dramatisch vor Augen geführt."
"Wir haben mit dem ORF-Gesetz ein modernes Gesetz geschaffen. Es
liegt am ORF und seiner Geschäftsführung, seinen Mitarbeitern und
Organen - dies täglich umzusetzen und für das Publikum den Mehrwert
zu schaffen, den es sich für sein Programmentgelt erwartet. Wenn uns
der ORF als Institution wesentlich ist, dann lassen wir ihn aus der
Parteipolitik heraus", schloss der Staatssekretär.
(Schluss)
Rückfragehinweis:
Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs
Tel. 01/40110/4432
http://www.oevpklub.at
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