• 07.06.2006, 09:56:26
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Sachverständiger erwartete "keine Krankenstände" - Pensionswerber beging Selbstmord

Wien (OTS) - Ein psychisch kranker Lkw-Fahrer wurde von einem
gerichtlich beeideten Sachverständigen als arbeitsfähig beurteilt.
Daraufhin wurde der Antrag auf Zuerkennung einer Invaliditätspension
abgelehnt. Kurz darauf nahm sich der 53-Jährige das Leben.
AKNÖ-Präsident Josef Staudinger zeigt sich vom tragischen Verlauf
eines Pensionsverfahrens erschüttert: "Der Lkw-Fahrer war jahrelang
in psychiatrischer Behandlung. Bei Gerichtsverfahren sollten die
behandelnden Ärzte, die den Patienten gut kennen, zumindest als
Zeugen gehört werden."

"Ich habe meinen Sohn alleine großgezogen, ich habe erreicht, was ich
erreichen wollte. Jetzt leide ich an Selbstmordgedanken. Ich sperre
mich zu Hause ein, gehe nicht mehr unter die Leute. Ich bin
berufsunfähig", so schilderte der frühere Lkw-Fahrer gegenüber dem
gerichtlichen Sachverständigen sein Krankheitsbild.
Für den behandelnden Arzt war der bedrohliche Gesundheitszustand klar
erkennbar: "Trotz mehrmaliger medikamentöser Umstellung kam es zu
keiner wesentlichen Besserung des Zustandsbildes" und "aus
fachärztlicher Sicht ist mit der Erlangung einer Berufsfähigkeit
während der nächsten 2 Jahre nicht zu rechnen". Dieser Befund stammte
vom 17. August 2005.
Der vom Sozialgericht beigezogene Sachverständige schrieb hingegen in
seine Diagnose: "Bei mittelschweren Arbeiten in der normalen
Arbeitszeit sind mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit keine
Krankenstände zu erwarten." Das Landesgericht Korneuburg hielt sich
an diese Prophezeiung und lehnte eine Invaliditätspension ab. Die
Prophezeiung des Psychiatrischen Facharztes aus Hollabrunn hielt der
Wirklichkeit nicht stand. Vergangene Woche beging der Pensionswerber,
der vom Facharbeiter zum Notstandshilfebezieher abgerutscht war,
Selbstmord.
"Das Sozialgericht muss gerichtlich beeidete Sachverständige
beiziehen, sonst wäre das Verfahren nach der Rechtssprechung grob
mangelhaft", erklärt der AKNÖ-Sozialrechtsexperte die juristische
Ausgangslage. Gegen die Einschätzung der Sachverständigen tritt die
Beurteilung durch den jahrelang behandelnden Facharzt, der seinen
Patienten in der Regel viel besser kennt, vollständig in den
Hintergrund. "So war es auch bei dem 53-jährigen psychisch kranken
Kraftfahrer", zeigt sich Gerald Alfons bestürzt. Der Pensionswerber
war von seinem AK-Rechtsschutzbüro vor Gericht vertreten worden.
AKNÖ-Jurist Gerald Alfons: "Es kommt leider immer wieder vor, dass
Sachverständige einem Irrtum unterliegen. Sie machen vom
Pensionswerber ja nur eine Momentaufnahme. Die Gerichtsverfahren
gehören so geändert, dass der jahrelang behandelnde Arzt zumindest
als Zeuge gehört werden muss, bevor derart schicksalsschwere
Entscheidungen wie die Nichtgewährung einer Invaliditätspension
getroffen werden."

Rückfragehinweis:
AKNÖ Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: (01) 58883-1247
mailto:[email protected]
http://noe.arbeiterkammer.at

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