• 24.05.2006, 16:57:19
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Bundesheer: Zwischenergebnis zu anonymen Anschuldigungen in OÖ

BMLV (OTS) - Das Bundesheer reagierte unverzüglich auf anonyme
Beschuldigungen in einem E-Mail (Absender "Rekrut Müller"); dies
bereits vergangene Woche unmittelbar nach Eingang des anonymen
Schreibens. Die Disziplinar- und Beschwerdeabteilung des
Verteidigungsministeriums beauftragte eine Kommission, vor Ort zu
ermitteln. Nunmehr liegt das vorläufige Ergebnis dieser
Untersuchungen vor:

Zum Vorwurf aus dem E-Mail "Rekrut Müller":
"Derzeit sind 120 Rekruten in der Ausbildungskompanie des
Militärkommandos in Hörsching eingerückt. Betreut werden diese von
3-4 Ausbildnern. Die Ausbildung wird mit ca. 30-50 Mann pro Gruppe
durchgeführt. 3 der Ausbilder sind gar keine Ausbilder sondern:
SicherheitsUO, Leiter des Soldatenheimes und Milizsoldaten. An eine
effiziente Ausbildung ist dabei nicht zu denken!"

Für die am 8. Mai 2006 zur Ausbildungskompanie eingerückten
Grundwehrdiener war die Ausbildung in zwei Zügen mit je vier
Ausbildern vorgesehen. Durch unvorhersehbare familiäre Umstände,
Dienstzuteilungen und Krankheit standen in der ersten Woche vier
Ausbilder zur Verfügung. Zu Beginn der zweiten Ausbildungswoche
wurden vier Unteroffiziere der 4. Panzergrenadierbrigade als
Personalaushilfe zugeteilt. Zudem, Unteroffiziere - sei es aus der
Miliz oder aus dem Berufskader - verfügen jedenfalls über die
notwendige Befähigung, um in der Basisausbildung eingesetzt zu
werden. Die Ausbildung wurde an die Personalsituation angepasst, der
kurzfristige Engpass wurde kompensiert.

Zum Vorwurf aus dem E-Mail "Rekrut Müller":
"Der Chef des Stabes Oberst P. prügelt seine Lebensgefährtin durch
die Kaserne, so dass diese Schutz in der Unteroffiziersmesse sucht.
Die verständigte Polizei führte den stockbetrunkenen Oberst ab."

Die Polizei zeigte sowohl Oberst P. als auch dessen Lebensgefährtin
wegen des Verdachts der Körperverletzung bei der Staatsanwaltschaft
an. Zuvor war es angeblich im Rahmen eines Streits zu gegenseitigen
Handgreiflichkeiten gekommen. Bis die Staatsanwaltschaft die
Strafanzeige zurücklegt bzw. ein Gericht das strafgerichtliche
Verfahren rechtskräftig abschließt, ruhen die disziplinären Maßnahmen
gegen Oberst P. gemäß § 5 Heeresdisziplinargesetz 2002 (HDG). Bis zum
Abschluss der Verfahren gilt die Unschuldsvermutung.

Zum Vorwurf aus dem E-Mail "Rekrut Müller":
"Der Ausbildungsleiter Oberst G. fährt mit einem Militärfahrzeug
(inklusive Chauffeur) in seine Heimat Kärnten. Besucht unerlaubter
Weise Italien und nimmt an einem Fest teil. Nach dem Fest erklärt ihm
der Rekrutenkraftfahrer, dass er auf Grund der langen Dienstzeit
(bereits 23 Stunden) nicht mehr fahrtüchtig sei und daher nicht mehr
fahren könne. Der Oberst (betrunken) befiehlt dem Kraftfahrer als
Beifahrer einzusteigen und fährt selbst."

Oberstleutnant G. nahm am 7. April 2006 als offizieller Vertreter des
Militärkommandos an einer Veranstaltung in Bozen teil. Die
Dienstreise war ordnungsgemäß beantragt und genehmigt. Als
Fahrtstrecke war Linz-Innsbruck-Bozen und retour festgelegt. Im Zuge
der Rückreise wich Oberstleutnant G. von der vorgesehenen
Fahrtstrecke ab und stattete Verwandten einen Besuch ab, bevor er die
Heimreise fortsetzte; Oberstleutnant G. löste den ermüdeten
Kraftfahrer während der Weiterfahrt ab und lenkte das Fahrzeug
angeblich selbst. Gegen Oberstleutnant G. wurde ein
Disziplinarverfahren eingeleitet. Erst der Ausgang dieses Verfahrens
wird endgültige Klärung bringen. Bis dahin gilt die
Unschuldsvermutung.

Vorwurf aus dem E-Mail "Rekrut Müller": "Der Sicherheitschef Oberst
H. lässt die Militärstreife 2 mal täglich den diensthabenden
Unteroffizier sowie die Wache des Amtsgebäudes Linz kontrollieren,
weil er ein persönliches Problem mit dem Kasernkommandanten hat.
Weiters hat die Wache ein Tagebuch über den Dienstbetrieb angefertigt
was dem Oberst zuwider ist. Wachsoldaten mussten auf Grund der
mehrmals täglich stattfindenden Kontrollen (Dauer bis zu 4 Stunden)
sogar schon psychologische Hilfe in Anspruch nehmen."

Eine Routinekontrolle im Amtsgebäude Garnisonsstraße im vergangenen
März legte Mängel beim Objekt- und Truppenschutz offen. Daraufhin
ordnete der Militärkommandant verstärkte Kontrollen an. Die
Militärstreife kontrollierte die Dienste vom Tag bzw. den Objekt- und
Truppenschutz in der Folge insgesamt sechsmal; dies im Zeitraum von
26. März bis 10. April. Wachsoldaten nahmen ein Beratungsgespräch bei
einer Heerespsychologin in Anspruch. Diese stellte eine erhöhte
Nervosität und Unsicherheit bei den Wachsoldaten fest; eine weitere
psychologische Betreuung war allerdings nicht erforderlich.

Zudem berichteten Medien im o.a. Zusammenhang über:

Offizier bedroht Frau und Kind:
Dieser Fall aus dem Jahr 2003 beschreibt einen Rosenkrieg zwischen
Ehepartnern ohne dienstlichen Bezug. Die zuständige
Staatsanwaltschaft hat eine diesbezügliche Anzeige bereits Anfang
2004 zurückgelegt.

Ein Unteroffizier bedroht seine Mutter, stiehlt Klopapier, Waffen und
Munition:
Dieser Fall liegt knapp ein Jahr zurück. Er wurde den zuständigen
zivilen Behörden übergeben und der Bedienstete im Zuge eines
Disziplinarverfahrens vom Dienst enthoben. Bei den Waffen handelt es
sich um privat erworbene Waffen und Munition. Waffen und Munition
wurden von der zuständigen Behörde eingezogen. Gleichzeitig ist
nunmehr seit längerem auch der angebliche Diebstahl von Klopapier
gerichtlich bzw. disziplinär anhängig. Beide Verfahren werden zu
einer endgültigen Klärung der Vorwürfe führen. Auch hier gilt die
Unschuldsvermutung. Das Disziplinarverfahren ist in diesem Fall
ebenfalls bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens unterbrochen (§5
HDG).

Offizier lädt Ausländer in Kaserne ein:
Für die Sicherheit ist der Gastgeber verantwortlich. Bei Ausländern
ist eine Genehmigung durch das Bundesministerium für
Landesverteidigung (BMLV) notwendig. Im konkreten Fall handelte es
sich um ausländische Gäste und Personen im Diplomatenstatus, die nach
einem Termin beim Landeshauptmann von Oberösterreich kurzfristig in
die Kaserne eingeladen wurden. Der Offizier wurde belehrt.

Sexuelle Übergriffe:
Nach Bekanntwerden des Vorfalles Anfang Mai wurden vorerst intern
Erhebungen im Beisein einer Psychologin angestellt. Der beschuldigte
Bedienstete wurde im Zuge eines Disziplinarverfahrens vorläufig vom
Dienst enthoben und bei der zuständigen Staatsanwaltschaft angezeigt.
Wie in allen vorher genannten Fällen gilt auch in diesem Fall die
Unschuldsvermutung. Erst der Abschluss sämtlicher Verfahren wird
Klärung über Schuld oder Unschuld bringen.

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Landesverteidigung
Presseabteilung
Tel: +43 1 5200-20301
mailto:[email protected]
http://www.bundesheer.at

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