ÖÄK-Präsident Brettenthaler begrüßt Empfehlungen des Gesundheitsministeriums - Resolution der Umweltmediziner
Wien (OTS) - Positiv reagiert die Österreichische Ärztekammer
(ÖÄK) auf die Empfehlungen des Gesundheitsministeriums zur Nutzung
von Mobiltelefonen. Wie ÖÄK-Präsident Reiner Brettenthaler am
Donnerstag in einer Aussendung vermerkte, sei dieser Vorstoß ein
Zeichen dafür, dass sich das Vorsorgeprinzip nunmehr auch bei
heikleren, mit Wirtschaftsinteressen stark verflochtenen
Angelegenheiten im Gesundheitsministerium durchsetze.
Der Umweltreferent der Österreichischen Ärztekammer, Gerd
Oberfeld, sagte, dass man sich bei der Mobiltelefonie nicht allein
auf die potentielle Gefährdung von Kindern durch Handys konzentrieren
dürfe. Oberfeld: "Der vernünftige Einsatz der Handys und
Schnurlostelefonen (DECT) ist oberstes Prinzip. Der Bevölkerung muss
bewusst gemacht werden, dass diese Techniken beim gegenwärtigen
Kenntnisstand nur dann genutzt werden sollen, wenn kein anderes
Kommunikationsmittel zur Verfügung steht."
Die Österreichische Ärztekammer verwies in diesem Zusammenhang auf
eine von den österreichischen Umweltmedizinern jüngst verabschiedete
Resolution zur Anwendung von Mobilfunkgeräten. In dieser heißt es,
dass die gegenwärtig in Österreich zum Schutz der Gesundheit
gegenüber elektromagnetischen Feldern (EMF) getroffenen Maßnahmen aus
ärztlicher Sicht nicht ausreichend seien. In dieser Resolution
stellen die Umweltmediziner folgende Forderungen und Empfehlungen
auf:
- Bei elektromagnetischen Quellen wie z.B. Mobilfunknetzen das
Minimierungs- und Vorsorgeprinzip anzuwenden.
- Mobil- und Schnurlostelefone nur für wichtige und dringende
Gespräche und nur kurz zu nutzen.
- Schnurlostelefone durch Schnurtelefone zu ersetzen.
- Breitbandanwendungen kabelgebunden zu realisieren.
- Die ärztliche Anamnese im Hinblick auf EMF zu erweitern und bei
Verdachtsmomenten messtechnisch abzuklären.
Standards zur Abklärung von möglichen Zusammenhängen zwischen
EMF-Exposition und Gesundheit zu erarbeiten.
- Medizinstudenten und Ärzte verstärkt im Bereich der Erkennung und
Prävention EMF-bezogener Krankheiten aus- und fortzubilden.
- Ein Gesetz zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (EMF) unter
Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips, des Schutzes bei
Langzeitexpositionen und des Schutzes besonders empfindlicher Gruppen
zu erarbeiten und zu verabschieden.
- Ein unabhängiges nationales Beratungsgremium zu EMF bei der
Österreichischen Akademie der Wissenschaften einzurichten.
- Melde- und Beratungsstellen zu EMF-bezogenen Beschwerden bei den
Landesbehörden einzurichten.
- Ein nationales EMF-Forschungsprogramm mit folgenden Schwerpunkten
einzurichten:
- Inzidenz- und Interventionsstudien
- Abklärung von örtlichen und zeitlichen Krankheitshäufungen.
- Einen EMF-Bildungsplan zu erarbeiten und umzusetzen.
- Einen EMF-Präventionsplan zu erarbeiten und umzusetzen.
Rückfragehinweis:
Pressestelle der
Österreichischen Ärztekammer
Tel.: (++43-1) 513 18 33
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