• 19.09.2005, 10:17:59
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  • OTS0051 OTW0051

Die Tätigkeit des Bundesvergabeamtes im Jahr 2004 Bartenstein beurteilt Ausdehnung des Vergaberechtsschutzes positiv

Wien (PK) - Der Dritte Tätigkeitsbericht des
Bundesvergabeamtes und der Bundes-Vergabekontrollkommission über das
Jahr 2004 (III-166 d.B.), der dem Nationalrat seit kurzem vorliegt,
gibt in einer detaillierten Verfahrensstatistik Auskunft über die
quantitative Entwicklung der Nachprüfungsanträge und die Art ihrer
Erledigung durch das Bundesvergabeamt sowie über Entscheidungen der

Höchstgerichte auf nationaler und europäischer Ebene. Breiten Raum 
nimmt die Darstellung neuer EU-Richtlinien, innerstaatlicher 
Neuerungen und legistischer Projekte im Bereich Vergaberecht ein.   

Die Auswirkungen der Ausdehnung des Rechtsschutzes auf den Bereich 
unterhalb der Schwellenwerte ist Gegenstand eines Berichts des 
Wirtschaftsministers. Bartenstein registriert nur eine leichte 
Zunahme der Nachprüfungsverfahren und beurteilt die Ausdehnung des 
Vergaberechtsschutzes positiv. Sie habe präventive Wirkungen und

vergrößere die Sorgfalt bei der Planung und Durchführung öffentlicher
Aufträge. Verfahrensverzögerungen oder mutwillige Inanspruchnahmen
des Rechtsschutzes habe er nicht beobachtet.

Der Verfahrensstatistik ist zu entnehmen, dass 2004 beim
Bundesvergabeamt 134 Nachprüfungsanträge eingebracht wurden, 83 im
Oberschwellen- und 51 im Unterschwellenbereich. 26 Anträge wurden
zurück-, 18 Anträge abgewiesen, 24 Anträgen wurde stattgegeben. 43
Anträge wurden zurückgezogen, in 7 Fällen wurde das Verfahren
abgetreten, in 16 Fällen ist die Entscheidung noch offen.

2004 wurden beim Bundesvergabeamt 118 Anträge auf einstweilige
Verfügungen gestellt, 71 davon im Oberschwellen- und 47 Anträge im
Unterschwellenbereich. 80 Anträgen wurde stattgegeben, 3 Anträge
wurden ab- und 14 Anträge zurückgewiesen. 5 Anträge wurden abgetreten
und 16 Anträge zurückgezogen.

2004 wurden beim Bundesvergabeamt 14 Feststellungsanträge
eingebracht, 8 im Oberschwellen-, 6 im Unterschwellenbereich. In 3
Fällen wurde dem Antrag stattgegeben, 1 Antrag wurde ab-, 2 wurden
zurückgewiesen; 5 Anträge wurden zurückgezogen, 1 Antrag wurde
abgetreten. 2 Verfahren sind noch offen.

Insgesamt wurden im Berichtsjahr 58 mündliche Verhandlungen
abgehalten - 29 in Nachprüfungsverfahren, drei in
Feststellungsverfahren.

Hinweis: Ausführlicher siehe Homepage des Parlaments:
www.parlament.gv.at, Menüpunkt Aktuelles > Pressedienst.

(Schluss)

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Tel. +43 1 40110/2272, Fax. +43 1 40110/2640
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