• 25.07.2005, 09:52:01
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  • OTS0036 OTW0036

AK Analyse: Verwirrende Rücktrittsrechte für KonsumentInnen bei Finanzdienstleistungen

In unterschiedlichen Gesetzen geregelt, keine einheitlichen Fristen

Wien (OTS) - Eine aktuelle AK Analyse der Rücktrittsrechte bei
Finanzdienstleistungen zeigt: Die Rücktrittsrechte sind sehr zerzaust
in verschiedenen Gesetzen, zumeist an Bedingungen geknüpft,
unterschiedlich lang und nicht nachvollziehbar. Daher fordert die AK
ein allgemeines und unbegründetes Rücktrittsrecht bei
Finanzdienstleistungen und einheitliche Rücktrittsfristen von
zumindest 14 Tagen.

Lediglich bei Lebensversicherungen und bei
Altersvorsorgeverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen werden, ist
binnen 30 Tagen ein Rücktritt möglich. Außerdem sollten
Finanzdienstleistungsgeschäfte an der Haustür verboten werden. Und
die AK verlangt ferner, dass das Rücktrittsrecht an keine Bedingungen
geknüpft ist. Bei spekulativen Geschäften wie Aktien oder Devisen
wird kein Rücktrittsrecht benötigt.

"Bei Finanzdienstleistungen sind die Rücktrittsrechte in
verschiedenen Gesetzen festgelegt wie Versicherungsvertrags- oder
Kapitalmarktgesetz", sagt AK Verbraucherschützer Harald Glatz, "und
es gibt ganz spezielle Rücktrittsrechte. Im Bankwesengesetz, wenn
z.B. ein Kredit abgeschlossen wird, gibt es überhaupt kein
Rücktrittsrecht. Obendrein sind die Rücktrittsfristen je nach
anwendbarem Gesetz ungleich: eine Woche, zwei Wochen oder 30 Tage.

Wollen KonsumentInnen vom Vertrag zurücktreten, gibt es neben den
unterschiedlichen Fristen auch unterschiedliche Regelungen, wann der
Rücktritt wirksam wird. Manchmal reicht es aus, dass die
Rücktrittserklärung abgesendet wird. Bei anderen Verträgen wiederum
ist entscheidend, dass die Rücktrittserklärung beim Unternehmen
eingetroffen ist. Außerdem ist das Rücktrittsrecht meist an bestimmte
Bedingungen geknüpft. Von einem z.B. Haushalts-Versicherungsvertrag
kann der Konsument nur zurücktreten, wenn er nicht die kompletten
Unterlagen erhalten hat, ansonsten hat er gar kein Rücktrittsrecht.

"Es gibt viele Finanzprodukte und für Konsumenten sind die
zahlreichen Rücktrittsrechte sehr kompliziert und unklar", resümiert
Glatz. Da verschiedene Gesetze gelten, sei es unmöglich für die
Verbraucher, sich durch den Paragraphendschungel zu kämpfen, so
Glatz. "Selbst Experten müssen für jede Finanzdienstleistung die
Voraussetzungen für die Rücktrittsrechte erst überprüfen."

SERVICE: Die Analyse ist im Internet unter
www.konsumentenschutz.at.

Rückfragehinweis:
Doris Strecker
AK Wien Kommunikation
tel.: (+43-1) 501 65-2677
mailto:[email protected]
http://wien.arbeiterkammer.at

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