- 06.07.2005, 14:32:57
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Offener Brief zum Behindertengleichstellungsgesetz an alle behinderten Menschen in Österreich
ÖVP-Behindertensprecher Dr. Franz Joseph Huainigg zum Behindertengleichstellungsgesetz
Liebe Menschen mit Behinderungen!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
In den letzten Tagen erhielt ich zahlreiche Anrufe, E-Mails und
Anfragen von behinderten Menschen zum
Behindertengleichstellungsgesetz, das diese Woche im Parlament
beschlossen werden soll. Aus diesen spricht viel Uninformiertheit
und Unsicherheit. Emotionen werden geschürt und teilweise auch
Unwahrheiten verbreitet, beziehungsweise positive Dinge einfach
verschwiegen. Dies hat mich zu diesem Brief veranlasst.
Es ist wohl kein Geheimnis, dass die Gleichstellung von
behinderten Menschen ein schwieriges Unterfangen ist. Die
Querschnittsmaterie betrifft alle Lebensbereiche, damit auch viele
Institutionen, Einrichtungen, die Privatwirtschaft und nicht nur
den Bund, sondern auch die Länder und Gemeinden. Nicht umsonst
haben es die vorangegangen Regierungen jahrzehntelang gescheut
dieses heikle Thema in Angriff zu nehmen. Die Koalitionsverhandler
Bundeskanzler Wolfgang Schüssel und Bundesministerin Maria Rauch-
Kallat haben die Umsetzung eines Gleichstellungsgesetzes erstmals
in einem Regierungsübereinkommen fixiert. Der Text des
Koalitionsübereinkommens fand in diesem Punkt breite Anerkennung.
Am 9. Juli 2003 ersuchte das Parlament durch einen vier Parteien
Antrag die Bundesregierung um Einsetzung einer entsprechenden
Arbeitsgruppe. Diese wurde unter Einbeziehung von betroffenen
Expertinnen und Experten im Sozialministerium eingerichtet und hat
innerhalb von zwei Jahren einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet, der
nach einer Vorbegutachtung und Begutachtung am 8. März 2005 als
Regierungsvorlage den Ministerrat passierte.
Die Eckpunkte des Gesetzes sind:
Diskriminierungs- und Belästigungsverbot: Gleiche Chancen für
Menschen mit Behinderung! Auch nahe Angehörige sowie Ehe- und
Lebenspartner sind vom Diskriminierungsverbot mit umfasst.
Ansprüche auf materiellen und immateriellen Schadenersatz bei
Verletzung des Diskriminierungsverbotes
Gleichstellung in der Arbeitswelt: Behinderte Menschen dürfen
bei Einstellung, Bezahlung, freiwilligen Sozialleistungen,
beruflichen Aufstieg etc. nicht mehr benachteiligt werden.
Förderprogramm: Ein Anreizsystem für Wirtschaftstreibende sorgt
für eine schnelle Umsetzung des Gesetzes.
Neubauten, Neuanschaffungen und Generalsanierungen künftig ohne
Hindernisse für Menschen mit Behinderung.
Etappenplan: Umgestaltung von öffentlichen Gebäuden und
Verkehrsmitteln innerhalb der nächsten 10 Jahre.
Differenzierte Übergangsfristen für die Privatwirtschaft:
Besondere Ausgestaltung der Übergangsfristen, wonach bestimmte
Investitionen in drei Etappen (bis 5.000 Euro) zur Adaptierung von
Gebäuden und Anlagen aufgewendet werden müssen. Diese Maßnahmen
sind rechtlich einforderbar.
Rechtsdurchsetzung bei Verstoß gegen das
Behindertengleichstellungsgesetzes mittels Schlichtungsverfahren,
und Einzelklage. Unter bestimmten Voraussetzungen steht der ÖAR
weiters das Instrument der Verbandsklage zur Verfügung.
Weisungsfreier Behindertenanwalt: Zur Unterstützung und
Beratung von Menschen mit Behinderung, der mit Sitz und Stimme im
Bundesbehindertenbeirat vertreten ist und umfassend über die
laufenden Schlichtungsverfahren in Kenntnis zu setzen ist.
Evaluierung des Behindertengleichstellungsgesetzes im Bericht
zur Lage der behinderten Menschen in Österreich.
Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache in Art. 8 der
Bundesverfassung.
Richtigstellung von falschen Vorwürfen:
FALSCH:Nicht einmal eine kleine Stufe muss in den
ersten 10 Jahren beseitigt werden; 10 Jahre Tatenlosigkeit durch
die Übergangsfristen.
RICHTIG: Die Übergangsfristen werden so ausgestaltet,
wonach Adaptierungen, die mit vergleichsweise geringen
Investitionen verbunden sind (zwischen 1.000 Euro und 5.000 Euro),
vorgenommen werden müssen. Etappenpläne des Bundes und der
öffentlichen Verkehrsbetreiber haben die Adaptierung bis Ende 2015
vor zu sehen.
FALSCH:10 Jahre Stillstand bei der Gleichstellung
von behinderten Menschen.
RICHTIG: Neubauten und Neuanschaffung, z.B.: vonöffentlichen Verkehrsmitteln, müssen sofort barrierefrei zugänglich
sein. Für bestehende Gebäude und öffentliche Verkehrsmittel gibt es
Übergangsfristen bis zu 10 Jahren. Im Vergleich dazu ist in der
Schweiz im Bereich des öffentlichen Verkehrs eine Übergangsfrist
von 20 Jahren vorgesehen. Bestehende Gebäude sind nicht vom
Geltungsbereich umfasst. Auch in Deutschland ist der Bestand sowie
die Privatwirtschaft vom Gleichstellungsgesetz nicht erfasst.
FALSCH:Behindertenanwalt hat weniger Rechte als der
Tierschutzanwalt.
RICHTIG: Die Stellung des Behindertenanwaltes wurde im
Zuge der parlamentarischen Behandlung verbessert. Der weisungsfreie
Behindertenanwalt ist mit Sitz und Stimme im
Bundesbehindertenbeirat vertreten, ist über sämtliche
Schlichtungsverfahren zu informieren und der Bericht über die "Lage
der behinderten Menschen in Österreich" hat über die Tätigkeit des
Behindertenanwaltes zu berichten.
FALSCH:Der Bundesbehindertenbeirat der einer
Verbandsklage zustimmen muss tagt nur 2 Mal pro Jahr.
RICHTIG: Der Bundesbehindertenbeirat kann bei Bedarf
jederzeit einberufen werden. Die Sozialpartner und die politischen
Parteien sind darin jeweils mit einer Stimme vertreten während die
Interessen behinderter Menschen mit 8 Stimmen vertreten sind.
FALSCH:Fehlende Schlagkraft des
Behindertengleichstellungsgesetzes, da keine Klage auf Unterlassung
und Beseitigung vorgesehen ist.
RICHTIG: Die Kompetenz zur Regelung der Bauordnungen
liegt verfassungsrechtlich bei den Bundesländern. Daher hat der
Bund hier keinen direkten Gestaltungsspielraum. Klare und
verbindliche Grundsätze zum barrierefreien Bauen sind in den
einzelnen Bauordnungen zu treffen. Hier wird sich der Bund dafür
einsetzen, dass bis 2007 eine Art. 15a Vereinbarung, mit den
Bundesländern, klare Vorgaben schafft.
FALSCH:Anerkennung der Gebärdensprache ist ein
reiner Symbolakt.
RICHTIG: Mit der Anerkennung der Österreichischen
Gebärdensprache als eigenständige Sprache wird die jahrzehntelange
Forderung der gehörlosen Menschen, nach Anerkennung ihrer Sprache
in der Verfassung erfüllt. Die Anerkennung beinhaltet auch den
Auftrag an den Gesetzgeber weitere Schritte zu setzen. In einem
Entschließungsantrag wird ausdrücklich festgehalten, dass
bestehende und neue Materiengesetze zu überprüfen sind und
Anpassungen, insbesondere in den Bereichen Bildung, Medien und
Verwaltung, vor zu nehmen sind.
FALSCH:Es werden keine Änderungen in den
Materiengesetzen vorgenommen.
RICHTIG: Bereits im Oktober 2005 wird das 2. Paket zur
Gleichstellung folgen. Im Rahmen eines Bündelgesetzes werden
diskriminierende Bestimmungen in den Materiengesetzen, insbesondere
im Bereich des Berufsrechts, vorgenommen werden.
Am 6. Juli wird mit der Beschlussfassung des
Behindertengleichstellungsgesetzes sowie der Abänderungs- und
Entschließungsanträge ein Gesamtpaket beschlossen, das sich sehen
lassen kann - ein historischer Moment. Gleichstellung ist ein Weg,
weg von Mitleid und Almosen, hin zu Integration, Selbstbestimmung
und Gleichberechtigung mit dem Ziel einer Inklusionsgesellschaft.
Wie bei jeder neuen Rechtsmaterie werden uns auch beim
Behindertengleichstellungsgesetz die Erfahrungen bei der Umsetzung
Auskunft darüber geben, welche Bereiche noch optimiert werden
können. Wir werden diesen schwierigen aber wichtigen Weg fortsetzen
und bereits im Herbst ein Bündelgesetz beschließen, durch das
Diskriminierungen wie die Berufszugangsbeschränkungen, die
Schulunfähigkeit oder die Tatsache, dass blinde Menschen keine
rechtsgültige Unterschrift leisten dürfen, beseitigt werden.
Ich hoffe Sie in diesem Brief umfassend informiert zu haben.
Für Fragen und Antworten stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Abg. z. NR Dr. Franz-Joseph Huainigg
ÖVP-Behindertensprecher
Rückfragehinweis: ÖVP Bundespartei, Abteilung Presse und Medien
Tel.:(01) 401 26-420; Internet: http://www.oevp.at
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