• 27.05.2005, 10:01:40
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ÖAMTC warnt: Halten in zweiter Spur kann teuer werden

Strafe wegen "Verkehrsbehinderung" sogar für Warten auf einen gerade frei werdenden Parkplatz

Wien (ÖAMTC-Presse) - Jeder kennt die Situation: Nach mehreren
Runden erfolgloser Parkplatzsuche erspäht man endlich einen
Passanten, der auf ein geparktes Auto zugeht. Nun heißt es schneller
als die anderen "die Pole-Position zum Einparken zu bekommen".
Anstellen muss man sich naturgemäß in zweiter Spur um abzuwarten, bis
der begehrte Parkplatz frei ist. "Ein kurzer und alltäglicher Vorgang
von wenigen Minuten. Man kommt im Traum nicht auf die Idee, dass man
damit eine Strafe riskiert", sagt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. Ein
ÖAMTC-Mitglied musste dieses "Vergehen" aber mit einem
Organstrafmandat büßen. "Da darf sich die Exekutive nicht wundern,
wenn manche von 'Abzockerei' sprechen", verlangt Hoffer mehr
Feingefühl seitens der Exekutive.

Walter M. hat sich verärgert an die Rechtshilfe des ÖAMTC gewandt.
Er hatte nichts ahnend in zweiter Spur das Ausparken eines anderen
Pkw-Lenkers abgewartet. Vorbeikommende Polizisten forderten ihn zum
sofortigen Weiterfahren auf, was Herr M. ablehnte. "Wir reden hier
von einer Zeitspanne, die maximal der Dauer einer roten Ampelphase
entspricht. Von einem nachhaltig verkehrsbehindernden Verhalten kann
keine Rede sein", stellt Hoffer klar. Die Anzeige wegen
vorschriftswidrigen Haltens in zweiter Spur folgte prompt, ein
Einspruch blieb erfolglos. "Vielleicht nur ein seltener Einzelfall,
aber jedenfalls ein warnendes Beispiel", betont der ÖAMTC-Experte.
"Denn man sieht, dass im Streitfall die Vorschrift siegt."

(Schluss)
ÖAMTC-Pressestelle/Claudia Kesche

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