- 17.03.2005, 18:24:26
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MEDIENDEBATTE IM VERFASSUNGSAUSSCHUSS KommAustria-Gesetz wird novelliert
Wien (PK) - Mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und Grünen passierte
 heute eine Novelle zum KommAustria-Gesetz (KOG) den
 Verfassungsausschuss.
Die Novelle war auf Grund des Erkenntnisses des
 Verfassungsgerichtshofes vom Oktober 2004 notwendig geworden. Der
 VfGH hält darin die Neuordnung der Finanzierung der RTR-GmbH
 (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH) für erforderlich. Die
 RTR-GmbH unterstützt die KommAustria und Telecom-Control-
 Kommission und dient der Erfüllung gesetzlicher Aufgaben. Der
 VfGH hat deshalb am bisherigen Finanzierungsmodell Kritik geübt,
 weil nach den geltenden Bestimmungen die beitragspflichtigen
 Marktteilnehmer auch Aufgaben finanzieren müssen, die nicht nur
 in ihrem Interesse, sondern auch im öffentlichen Interesse
 liegen. Der Teil des Aufwandes, der für die Aufgabenerfüllung im
 Interesse der Allgemeinheit erforderlich ist, soll nun aus dem
 Budget finanziert werden.
Dem trägt der entsprechende Initiativantrag der beiden
 Regierungsparteien ÖVP und FPÖ Rechnung (544/A). So wird im § 10
 die Finanzierung der Telekom-Control und der RTR-GmbH für den
 Fachbereich Telekommunikation neu geregelt. Eine Bewertung, so
 die Erläuterungen, hätte ergeben, dass etwa 75 % des
 Aufgabenaufwandes der beiden Behörden im Interesse der
 Marktteilnehmer liege. Daher ist ein Zuschuss aus dem
 Bundesbudget in der Höhe von jährlich 2 Mill. € wertgesichert
 vorgesehen. Für den Fachbereich Rundfunk ist nach § 10a ein
 Zuschuss von jährlich 0,75 Mill. € vorgesehen. Darüber hinaus
 werden im § 5a die Aufgaben der RTR-GmbH neu geregelt.
Die Vorlage wurde unter Berücksichtigung eines
 Abänderungsantrages angenommen, der in den §§ 10 und 10a
 festhält, der branchenspezifische Aufwand der RTR-GmbH sei unter
 Bedachtnahme auf die Stellungnahmen der Beitragspflichtigen und
 unter Einhaltung der Grundsätze der Sparsamkeit,
 Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit festzustellen. Das Gesetz
 soll rückwirkend mit 1. Jänner 2005 in Kraft treten.
Die vorliegende Novellierung wurde von den Abgeordneten zum
 Anlass genommen, grundsätzlich über die Medienpolitik,
 insbesondere die Politik hinsichtlich des ORF, zu diskutieren. So
 kündigte gleich zu Beginn Abgeordneter Stefan Prähauser (S)
 seitens der SPÖ an, der Vorlage nicht zustimmen zu können. Die
 SPÖ hätte von Anfang an Probleme mit der KommAustria gehabt und
 die Skepsis hätte sich bestätigt. Die Behörde sei nicht
 hundertprozentig eigenständig, wie es im europäischen Sinne
 notwendig wäre. Er kritisierte auch stark, dass der ORF immer
 mehr ins Fahrwasser Privater komme, insbesondere mit den
 Gewinnspielen.
Diese Auffassung wurde vom Klubobmann der SPÖ Josef Cap
 bekräftigt. Den Vorwurf, dass die SPÖ die Unabhängigkeit der
 KommAustria durch die Verweigerung der Zweidrittel-Mehrheit
 verhindert hätte, wollte er nicht gelten lassen, denn die
 SozialdemokratInnen stünden auf keinen Fall für eine nur
 scheinbar unabhängige Behörde zur Verfügung. Cap warf vor allem
 der ÖVP vor, sich die Medienlandschaft "untertan machen" zu
 wollen. Das gelte nicht nur für die Printmedien, sondern auch für
 den ORF, wo man einen zentralen Chefredakteur installiert habe,
 mit dem Erfolg, dass beispielsweise die ZiB 1 nur mehr halb so
 viele Zuschauer habe. Man müsse sich die Frage stellen, welche
 Rolle der ORF in Zukunft spielen solle.
Auch Abgeordneter Erwin Niederwieser (S) mutmaßte, die ÖVP
 betrachte den ORF als Transportmittel für die eigene Politik.
Abgeordnete Ulrike Baumgartner-Gabitzer (V) reagierte darauf mit
 großem Bedauern und hielt aus ihrer Sicht dem abermals entgegen,
 dass es die SPÖ gewesen sei, die keine unabhängige Behörde
 wollte. Seit Staatssekretär Morak die Medienpolitik in die Hand
 genommen hätte, werde endlich auch Medienpolitik gemacht, so
 Baumgartner-Gabitzer. Ähnlich argumentierte ihre Klubkollegin
 Karin Hakl.
Daraufhin betonte Staatssekretär Franz Morak mit Nachdruck,
 keiner wolle den ORF zerschlagen oder privatisieren. Die
 Regierung beabsichtige aber, die Medienszene dieses Landes in die
 Neuzeit zu führen, zumal Österreich, wie viele andere europäische
 Länder, mit dem Problem übermächtiger öffentlich-rechtlicher
 Medien konfrontiert sei. Man sei zu sehr nationalbewusst
 vorgegangen und habe die Zeit nicht genutzt, um konkurrenzfähig
 zu werden. Medien könnten aber nicht mehr national definiert
 werden. Man solle sich daher sowohl zum öffentlich-rechtlichen
 Medium bekennen, gleichzeitig aber die Rahmenbedingungen für
 Private verbessern.
Abgeordnete Terezija Stoisits (G) begründete ihre Zustimmung
 damit, dass die Vorlage eine pragmatische Lösung darstelle. Sie
 bedauerte aber ebenfalls, dass es keine unabhängige Behörde gibt.
 (Fortsetzung)
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