Wien (PK) - Mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und Grünen passierte
heute eine Novelle zum KommAustria-Gesetz (KOG) den
Verfassungsausschuss.
Die Novelle war auf Grund des Erkenntnisses des
Verfassungsgerichtshofes vom Oktober 2004 notwendig geworden. Der
VfGH hält darin die Neuordnung der Finanzierung der RTR-GmbH
(Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH) für erforderlich. Die
RTR-GmbH unterstützt die KommAustria und Telecom-Control-
Kommission und dient der Erfüllung gesetzlicher Aufgaben. Der
VfGH hat deshalb am bisherigen Finanzierungsmodell Kritik geübt,
weil nach den geltenden Bestimmungen die beitragspflichtigen
Marktteilnehmer auch Aufgaben finanzieren müssen, die nicht nur
in ihrem Interesse, sondern auch im öffentlichen Interesse
liegen. Der Teil des Aufwandes, der für die Aufgabenerfüllung im
Interesse der Allgemeinheit erforderlich ist, soll nun aus dem
Budget finanziert werden.
Dem trägt der entsprechende Initiativantrag der beiden
Regierungsparteien ÖVP und FPÖ Rechnung (544/A). So wird im § 10
die Finanzierung der Telekom-Control und der RTR-GmbH für den
Fachbereich Telekommunikation neu geregelt. Eine Bewertung, so
die Erläuterungen, hätte ergeben, dass etwa 75 % des
Aufgabenaufwandes der beiden Behörden im Interesse der
Marktteilnehmer liege. Daher ist ein Zuschuss aus dem
Bundesbudget in der Höhe von jährlich 2 Mill. € wertgesichert
vorgesehen. Für den Fachbereich Rundfunk ist nach § 10a ein
Zuschuss von jährlich 0,75 Mill. € vorgesehen. Darüber hinaus
werden im § 5a die Aufgaben der RTR-GmbH neu geregelt.
Die Vorlage wurde unter Berücksichtigung eines
Abänderungsantrages angenommen, der in den §§ 10 und 10a
festhält, der branchenspezifische Aufwand der RTR-GmbH sei unter
Bedachtnahme auf die Stellungnahmen der Beitragspflichtigen und
unter Einhaltung der Grundsätze der Sparsamkeit,
Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit festzustellen. Das Gesetz
soll rückwirkend mit 1. Jänner 2005 in Kraft treten.
Die vorliegende Novellierung wurde von den Abgeordneten zum
Anlass genommen, grundsätzlich über die Medienpolitik,
insbesondere die Politik hinsichtlich des ORF, zu diskutieren. So
kündigte gleich zu Beginn Abgeordneter Stefan Prähauser (S)
seitens der SPÖ an, der Vorlage nicht zustimmen zu können. Die
SPÖ hätte von Anfang an Probleme mit der KommAustria gehabt und
die Skepsis hätte sich bestätigt. Die Behörde sei nicht
hundertprozentig eigenständig, wie es im europäischen Sinne
notwendig wäre. Er kritisierte auch stark, dass der ORF immer
mehr ins Fahrwasser Privater komme, insbesondere mit den
Gewinnspielen.
Diese Auffassung wurde vom Klubobmann der SPÖ Josef Cap
bekräftigt. Den Vorwurf, dass die SPÖ die Unabhängigkeit der
KommAustria durch die Verweigerung der Zweidrittel-Mehrheit
verhindert hätte, wollte er nicht gelten lassen, denn die
SozialdemokratInnen stünden auf keinen Fall für eine nur
scheinbar unabhängige Behörde zur Verfügung. Cap warf vor allem
der ÖVP vor, sich die Medienlandschaft "untertan machen" zu
wollen. Das gelte nicht nur für die Printmedien, sondern auch für
den ORF, wo man einen zentralen Chefredakteur installiert habe,
mit dem Erfolg, dass beispielsweise die ZiB 1 nur mehr halb so
viele Zuschauer habe. Man müsse sich die Frage stellen, welche
Rolle der ORF in Zukunft spielen solle.
Auch Abgeordneter Erwin Niederwieser (S) mutmaßte, die ÖVP
betrachte den ORF als Transportmittel für die eigene Politik.
Abgeordnete Ulrike Baumgartner-Gabitzer (V) reagierte darauf mit
großem Bedauern und hielt aus ihrer Sicht dem abermals entgegen,
dass es die SPÖ gewesen sei, die keine unabhängige Behörde
wollte. Seit Staatssekretär Morak die Medienpolitik in die Hand
genommen hätte, werde endlich auch Medienpolitik gemacht, so
Baumgartner-Gabitzer. Ähnlich argumentierte ihre Klubkollegin
Karin Hakl.
Daraufhin betonte Staatssekretär Franz Morak mit Nachdruck,
keiner wolle den ORF zerschlagen oder privatisieren. Die
Regierung beabsichtige aber, die Medienszene dieses Landes in die
Neuzeit zu führen, zumal Österreich, wie viele andere europäische
Länder, mit dem Problem übermächtiger öffentlich-rechtlicher
Medien konfrontiert sei. Man sei zu sehr nationalbewusst
vorgegangen und habe die Zeit nicht genutzt, um konkurrenzfähig
zu werden. Medien könnten aber nicht mehr national definiert
werden. Man solle sich daher sowohl zum öffentlich-rechtlichen
Medium bekennen, gleichzeitig aber die Rahmenbedingungen für
Private verbessern.
Abgeordnete Terezija Stoisits (G) begründete ihre Zustimmung
damit, dass die Vorlage eine pragmatische Lösung darstelle. Sie
bedauerte aber ebenfalls, dass es keine unabhängige Behörde gibt.
(Fortsetzung)
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