St. Pölten (NLK) - Die NÖ Landesregierung beschloss heute zwei
personelle Veränderungen im NÖ Landesdienst: Dipl.Ing. Peter
Morwitzer wird Leiter der Abteilung "Allgemeiner Baudienst", er folgt
damit Dipl.lng. Peter Kunerth. Diese Bestellung wird mit 1. Dezember
2004 wirksam. Bisher war Morwitzer als Leiter der Abteilung "Bau-,
Agrar- und Verkehrstechnik" tätig. Diese Funktion wird er auch
weiterhin ausüben. Mag. Helmut Frank wurde zum Leiter der Abteilung
"Wohnungsförderung A" und der Abteilung "Wohnungsförderung B"
ernannt. Er löst damit Dr. Gerhart Fellner ab. In beiden Abteilungen
war Frank bislang als stellvertretender Leiter tätig. Seine
Bestellung tritt am 1. Jänner 2005 in Kraft.
Peter Morwitzer (Jahrgang 1954) trat am 10. März 1980 nach
Beendigung eines Studiums an der Technischen Universität Wien in den
NÖ Landesdienst ein. Hier war er von Anfang an in der Abteilung
"Bau-, Agrar- und Verkehrstechnik" tätig. 1993 wurde Morwitzer zum
Obmann der Dienststellenpersonalvertretung des Amtes der NÖ
Landesregierung gewählt, 1994 folgte die Wahl zum Mitglied der
Zentralpersonalvertretung und zum Vorsitzenden des Gewerkschaftlichen
Betriebsausschusses. Im Juli 2002 erfolgte die Bestellung zum Leiter
der Abteilung "Bau-, Agrar- und Verkehrstechnik".
Helmut Frank (Jahrgang 1957) wurde am 15. Juli 1974 in den NÖ
Landesdienst aufgenommen und im Bereich Landesbuchhaltung eingesetzt.
1982 absolvierte er die Matura, 1990 konnte er sein
Betriebswirtschaftslehre-Studium abschließen. 1990 wurde Frank in die
Abteilung "Wohnungsförderung" versetzt, 1991 erfolgte die
Überstellung in den Wissenschaftlichen Dienst. Am 1. Juli 2003
erfolgte die Bestellung zum Abteilungsleiterstellvertreter der
Abteilung "Wohnungsförderung".
Zu den Aufgaben der Abteilung "Allgemeiner Baudienst" gehören
unter anderem die Bereiche Geologischer Dienst, Rohstoffforschung,
technische Dienstprüfungen, Ziviltechnikerwesen mit Ausnahme der
Verwaltungsstrafverfahren, allgemeine Bauwirtschaft, Förderung der
Ortsbildpflege oder Amtssachverständigentätigkeit für Naturschutz.
Zu den Aufgaben der Abteilung "Wohnungsförderung A" gehören
beispielsweise Angelegenheiten der Förderung von Wohnbauten,
Gewährung von Wohnbeihilfen, technische Überprüfungen und
Althaussanierung. Das Aufgabengebiet der Abteilung "Wohnungsförderung
B" umfasst Nichtlandwirtschaftliche Siedlungsangelegenheiten,
Förderung von Wohnbauten gemeinnütziger Bauvereinigungen, der
Gemeinden und anderer juristischer Personen sowie die Gewährung von
Wohnbauhilfen und technische Überprüfungen.
OTS0236 2004-11-30/15:10
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