• 28.10.2004, 10:33:33
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  • OTS0075 OTW0075

Handymasten: LHStv. Ambrozy fordert Mitentscheidung der Anrainer

Studienergebnisse über Auswirkungen von Mobilfunk-Basisstationen auf Gesundheit und Wohlbefinden präsentiert

Klagenfurt (LPD) - Eine Studie über Auswirkungen von
Mobilfunk-Basisstationen auf Gesundheit und Wohlbefinden im
ländlichen Raum hatte Gesundheitsreferent LHStv. Peter Ambrozy in
Auftrag gegeben. Heute, Donnerstag, präsentierte er in Klagenfurt die
Untersuchungsergebnisse. Demnach seien die Immissionen durch die
Mobilfunk-Basisstationen in Wohnungen - auch in unmittelbarer
Umgebung - gering und würden in den seltensten Fällen den in der
parlamentarischen Mobilfunk-Petition geforderten Richtwert von einem
Milliwatt pro Quadratmeter überschreiten. Trotz der niedrigen
Exposition könne auf Basis der Studie aber nicht ausgeschlossen
werden, dass die langfristige Exposition das Wohlbefinden
beeinträchtigt, erklärte Ambrozy.

Experten des Institutes für Umwelthygiene der Medizinischen
Universität Wien haben in Zusammenarbeit mit der Unterabteilung
Umweltmedizin und Gesundheitsförderung des Landes zwischen September
2000 und April 2001 in Faak am See, Greifenburg, Preitenegg,
Weißbriach und Winklern die Untersuchungen durchgeführt. Ziel dabei
war es laut Ambrozy, die tatsächliche Belastung der Bevölkerung
hinsichtlich der Exposition gegenüber Mikrowellen von
Mobilfunkbasisstationen im ländlichen Raum zu ermitteln. Auch sollte
herausgefunden werden, ob es Hinweise für Auswirkungen dieser
Exposition in der Umgebung von Basisstationen auf Gesundheit und
Wohlbefinden gebe.

Die Studie habe gezeigt, dass sich durch den Mobilfunk die
Immission an hochfrequenten elektromagnetischen Feldern aber
insgesamt deutlich erhöht habe, berichtete der Gesundheitsreferent.
Die Immissionen durch die Mobilfunk-Basisstationen seien aber auch in
den Wohnungen in unmittelbarer Umgebung gering und würden den in der
parlamentarischen Mobilfunk-Petition geforderten Richtwert nur in
einzelnen Fällen überschreiten. Auch sei ermittelt worden, dass es in
der Bevölkerung nur eine Minderheit von zehn Prozent gebe, die starke
Befürchtungen habe, dass von der Basisstation nachteilige
gesundheitliche Auswirkungen ausgehen könnten. 58 Prozent hätten
diesbezüglich gar keine Befürchtungen. Trotz der niedrigen Exposition
könne auf Basis dieser Untersuchung nicht ausgeschlossen werden, dass
die langfristige Exposition das Wohlbefinden beeinträchtige, meinte
auch Michael Kundi vom beauftragten Institut. Symptome wie
Kopfschmerzen, Zittern, Verdauungsbeschwerden, rasche Erschöpfung und
in geringerem Maß auch Beeinträchtigungen des Schlafes würden einen
Zusammenhang mit der Exposition zeigen. Diese Zusammenhänge könnten
nicht auf die Angst vor der Basisstation oder andere bekannte
Störvariablen zurückgeführt werden.

Sowohl die vorliegenden Untersuchungsergebnisse als auch viele
noch nicht oder nicht ausreichend geklärte Fragen zu gesundheitlichen
Wirkungen im Zusammenhang mit dem Mobilfunk würden ganz klar den
mittlerweile auch von der Weltgesundheitsorganisation WHO
eingeforderten Forschungsbedarf zeigen, meinte Ambrozy. "Im
Spannungsfeld zwischen Betreiberinteressen, unbefriedigenden
rechtlichen Rahmenbedingungen, medizinischem Wissensstand und
technischen Möglichkeiten liegt mir der Gesundheitsschutz der
Bevölkerung besonders am Herzen", betonte er. Daher dürfe es künftig
zu keinen weiteren Überschreitungen des Ein-Milliwatt-Grenzwertes
kommen, strich Ambrozy hervor, der auch weiterhin die Durchführung
von wissenschaftlichen Studien unterstützen wolle.

Außerdem forderte Ambrozy, dass bei der Errichtung von
Basisstationen nicht nur wirtschaftliche und funktechnischen
Kriterien sowie die Anforderungen des Landschafts- und
Ortsbildschutzes zu erfüllen seien, sondern man auch glaubhaft
Vorsorge für die Gesundheit betreiben müsse. Deshalb appellierte er
an die Betreiber und Gemeinden, die Bevölkerung vor der Errichtung
von Basisstationen umfassend zu informieren und in die Wahl von
alternativen Standorten einzubinden. Rechtliche Belange des
Mobilfunks würden in die Bundeskompetenz fallen und seien im
Telekommunikationsgesetz festgehalten. Dabei würden aber bis dato
weder Anrainerrechte noch Grenzwerte definiert sein, kritisierte der
Gesundheitsreferent.
(Schluss)

OTS0075    2004-10-28/10:33

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