• 23.07.2004, 10:02:23
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ÖAMTC: Wohnmobile von Fahrverboten auf Lkw-Maut-Ausweichstrecken ausgenommen

Ausnahme ist allgemeines Fahrverbot oder Gewichtsbeschränkung   Wien (ÖAMTC-Presse) - In den vergangenen Wochen sind beim ÖAMTC zahlreiche Anrufe von Wohnmobil-Besitzern eingegangen. Der Grund: Viele Caravan-Lenker sind sich im Unklaren, ob die Lkw-Fahrverbote auf Bundes- und Landesstraßen, die der Eindämmung des Lkw-Verkehrs durch Umgehung der Mautpflicht im hochrangigen Netz dienen, auch für sie gelten.

Roman Michalek, Verkehrsexperte des ÖAMTC, stellt dazu fest, dass
es sich laut Gesetz bei den Beschränkungen hauptsächlich um
Fahrverbote für Kraftfahrzeuge handelt, die ausschließlich der
Beförderung von Gütern dienen. "Wohnmobile zählen in diesem Fall als
Pkw", erklärt Michalek. "Für schwere Wohnmobile über 3,5 Tonnen gilt
ein Fahrverbot nur dann, wenn für das Befahren der Straße ein
allgemeines Fahrverbot oder eine Gewichtsbeschränkung verordnet
worden ist."

(Schluss)
ÖAMTC-Informationszentrale

OTS0063    2004-07-23/10:02

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