• 09.02.2004, 09:38:17
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ÖAMTC: Schneeketten sind nicht für alle Pkw geeignet

Golf V von "Schneeketten-Verbot" betroffen

Wien (ÖAMTC-Presse) - Auf extremen Schneefahrbahnen ist die
Schneekette immer noch das sicherste Mittel gegen durchdrehende
Räder. Mit den heute gängigen Schnell-Montage-Ketten sollte das
Anlegen auch kein Problem mehr darstellen. Doch weit gefehlt: Wie ein
ÖAMTC-Test zeigt, können an manchen Autos trotz Serienbereifung wegen
zu enger Radkästen keine Schneeketten montiert werden. "Bei
bestimmten Fahrzeugmodellen ist der Einsatz der 'stählernen
Rutschversicherung' sogar dezidiert verboten," weiß ÖAMTC-Techniker
Steffan Kerbl.

Bei den vom "Schneeketten-Verbot" betroffenen Fahrzeugmodellen
handelt es sich nicht immer um Exoten, es sind auch Kassenschlager
betroffen. Besitzer des neuen Golf V beispielsweise können laut
Hersteller mit den serienmäßig montierten Reifen der Dimension
205/55-16 ihre Schneeketten gleich wieder einpacken. "Bei der
Verwendung dieser serienmäßigen Reifendimension ist in den Radkästen
kein Platz mehr für die Traktionshilfe", sagt Kerbl. Beim neuen Golf
gibt es wenigstens einen Ausweg: Der Fahrzeugbesitzer kann einen
schmäleren Winterreifen samt schmälerer Felge kaufen, wobei man nur
innerhalb jener Bandbreite wählen darf, die vom Autohersteller
vorgegeben ist.

Der Blick in den Typenschein oder in die Betriebsanleitung ist auf
jeden Fall notwendig: Wer entgegen der Hersteller-Bestimmungen
Schneeketten anlegt oder falsche Reifendimensionen verwendet,
riskiert beispielsweise Schäden am Blech oder an der Radaufhängung.
Neben der Gefahr für die Verkehrssicherheit wird im Schadenfall
vermutlich auch eine Kaskoversicherung Einwände gegen eine
Zahlungspflicht erheben. Der ÖAMTC appelliert daher an die
Fahrzeughersteller, die Fahrzeuge so zu bauen, dass grundsätzlich
Schneeketten ohne großen Zusatzaufwand montiert werden können.

Pech hat jedenfalls derjenige, der mit einem solchen Fahrzeug an
einen Straßenabschnitt kommt, wo ausschließlich Schneekettenpflicht
angeordnet ist. Denn dann darf man nicht weiter fahren. Oft ist aber
die Kettenpflicht mit der Zusatztafel "ausgenommen Winterausrüstung"
verordnet. In diesem Fall ist die Weiterfahrt mit einem guten
Winterreifen erlaubt.

(Schluss)
ÖAMTC-Pressestelle/Michael Holzinger

OTS0024    2004-02-09/09:38

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