• 12.01.2004, 09:00:00
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  • OTS0018 OTW0018

VKI: Firma hinter "Friedrich Müller" in Liquidation

Gesetz gegen irreführende Gewinnzusagen wirkt

Wien (OTS) - Die Maßnahmen des Gesetzgebers und die Musterprozesse
des Verein für Konsumenteninformation (VKI) - im Auftrag des BMSGK -
zeigen Wirkung: Die Firma Prior Produkt VertriebsgmbH - früher auch
als EVD Direktverkauf AG bzw IVH Versandhandel GmbH aufgetreten - hat
ihre Liquidation beim Handesregister angezeigt. In einem Schreiben an
Gläubiger wird ein aussergerichtlicher Ausgleich in Aussicht gestellt
und für den Fall, dass dieser nicht zustande käme, mit der Insolvenz
gedroht.

Der VKI begrüßt diese Marktbereinigung, denn schon all zu lange
wurden Konsumenten mit sogenannten Gewinn-Benachrichtigungen an der
Nase herumgeführt und zu Ausgaben verleitet.

In den letzten Jahren haben irreführende Gewinnzusagen unter den
Marken "Friedrich Müller" oder "IVH" viele Konsumenten empört. Wenn
"sogenannte Gewinner sogar aus dem Ausland angereist kamen, um ihren
vermeintlichen Gewinn abzuholen, dann haben diese Personen sogar
einen materiellen Schaden erlitten. Nunmehr zeigt das Gesetz gegen
irreführende Gewinnzusagen Wirkung. Nicht zuletzt auf Grund der
Musterprozesse des VKI, sieht sich die Firma Prior zur Liquidation
gezwungen: Die vielen Klagen von Empfängern der irreführenden
Gewinnzusagen, die gemäß § 5j KSchG auf Auszahlung der Gewinne
gerichtet sind, und die auch schon dazu ergangenen Urteile, würden
das Unternehmen finanziell überfordern.

"Ein Musterbeispiel dafür, dass eine gesetzliche Regelung in der
Praxis wirkt", resümiert Dr. Peter Kolba, Leiter der VKI
Rechtsabteilung. Der Gesetzgeber hat mit der Klagbarkeit von
irreführenden Gewinnzusagen eine massive Abschreckung für
Gesetzesverstöße erreicht: Wer weiter irreführende Gewinnzusagen
versendet, riskiert, wenn die Adressaten ihre Ansprüche einklagen,
seine wirtschaftliche Existenz.

"Die Firma Prior wollte es wissen - nun gibt es eine Reihe von
Urteilen gegen dieses Unternehmen. Wenn man sich nun in die
Liquidation und - wie angedroht - sogar in die Insolvenz
verabschiedet, dann dient das zum einen der Marktbereinigung und zum
anderen wird diese Vorgangsweise im anhängigen Strafverfahren
(derzeit im Stadium der Vorerhebungen) bei der Beurteilung eine
wichtige Rolle spielen", verweist Kolba auf die Konsequenzen.

OTS0018    2004-01-12/09:00

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