- 28.11.2003, 10:02:59
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Kossina: Die Umwelt atmet auf
Neue Winterdienst-Verordnung bringt ökologische Verbesserungen
Wien (OTS) - "Mit der neuen Winterdienst-Verordnung kann Wien
aufatmen", betonte heute Umweltstadträtin Dipl. Ing. Isabella Kossina
in einem Mediengespräch mit der Leiterin der MA 22, Umweltschutz, Dr.
Karin Büchl-Krammerstätter und dem Leiter der MA 48,
Abfallwirtschaft, Dipl. Ing. Peter Bortenschlager. Sie waren
wesentlich an der Ausarbeitung der neuen Verordnung beteiligt.
"Weniger Splitt auf Wiens winterlichen Straßen wird die Luftqualität
im Winter und Frühjahr verbessern", ist Kossina überzeugt.
In den vergangenen Jahren verursachte Splitt hohe
Feinstaubkonzentrationen besonders im Winter und Frühjahr. Vom
vergangenen Jänner bis Ende Oktober 2003 gab es fast eine dreifache
Überschreitung der festgelegten Immissionswerte. An sechs Wiener
Messstellen misst die MA 22, Umweltschutz, Feinstaub.
Umweltstadträtin Kossina reagierte darauf: "Eine Verbesserung
der Luftqualität kann durch den geringeren Einsatz von Splitt im
Winter möglich werden. Mit der neuen 'Winterdienst-Verordnung 2003'
sind dazu die richtigen Schritte gesetzt worden." Die
"Auftaumittelverordnung 1982" wird damit ersetzt.
Die wichtigsten Änderungen: In der Nähe von Grünflächen ist das
Streuen von Salz (d.s. Natrium- oder halogenidhaltige Auftaumittel,
wie z.B. Calciumchlorid, Magnesiumchlorid oder Natriumacetat) wie
bisher grundsätzlich verboten. Auf den übrigen Flächen wird
Feuchtsalz in Zukunft erlaubt sein, kann aber gezielter und auch
vorbeugend zum Einsatz gelangen. Eis- und Schneeglätte können durch
diese Maßnahme besser vermieden und bekämpft werden. So ist bei
angesagtem Eisregen die Präventivstreuung in Zukunft erlaubt.
"Durch das Verbot der Verwendung von Salz bei Grünflächen - hier
dürfen Splitt oder umweltverträglichere Auftaumittel wie z.B.
Kaliumkarbonat gestreut werden - werden Böden, Pflanzen und Gewässer
besonders geschützt. Die ‚Winterdienst-Verordnung 2003’ ist damit ein
wichtiger ökologischer Schritt für Wiens Umwelt", betonte Dr. Karin
Büchl-Krammersätter, Leiterin der Wiener Umweltschutzabteilung (MA
22).
Weiters sieht die Winterdienst-Verordnung ein generelles Verbot
der Verwendung von stickstoffhaltigen Auftaumitteln vor, da diese zu
einer Belastung des Bodens, zur Überdüngung und einer Verschmutzung
des Grund- und Quellwassers führen können. Diese Bestimmung tritt
jedoch erst am 1. Juli 2004 in Kraft.
Die "Winterdienst-Verordnung 2003" enthält - im Gegensatz zur
bisher geltenden "Auftaumittelverordnung 1982" - auch Bestimmungen
über abstumpfende Streumittel wie z.B. Splitt oder Blähton.
Basierend auf Messungen an Wiener Luftmessstellen, die eine
wesentlich höhere Feinstaubbelastung in Wintermonaten im Vergleich zu
anderen Monaten erkennen lassen, ist eine Beschränkung der Verwendung
von Splittsorten, die im Straßenverkehr eine besonders hohe
Staubbelastung verursachen, notwendig.
Es sind daher mit der "Winterdienst-Verordnung 2003" bestimmte
abstumpfende Streumittel (u.a. Quarzsand, Quarzsplitt und
Betonrecyclingsplitt) verboten. Für andere abstumpfende Streumittel
wurden bestimmte Kriterien (wie z.B. Korngröße innerhalb einer
Bandbreite von 2 bis 8 mm, Staubarmut, kantige Form, hohe
Abriebhärte) vorgeschrieben, die ebenfalls die Entstehung von
Feinstaub reduzieren sollen.
Schließlich sieht die neue Verordnung vor, dass auf öffentlichen
Verkehrsflächen verwendete Auftaumittel (Salz) bzw. abstumpfende
Streumittel (Splitt) einzukehren sind, wenn diese Mittel für die
Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit nicht mehr notwendig sind.
Weniger Salz und weniger Splitt
"Mir war es wichtig, dass weniger Salz und weniger Splitt auf
die Böden gelangen und trotzdem Eis- und Schneeglätte gezielt
bekämpft werden. Die Sicherheit der Menschen und des Naturschutzes
stehen dabei im Vordergrund. Durch den Einsatz von Sole ( Feuchtsalz:
Natriumchlorid mit Sole befeuchtet) wird rund 20 Prozent weniger Salz
verwendet und kann gezielter auf die Fahrbahn aufgebracht werden.
Windverwehungen können diesem Auftaumittel nichts anhaben. Das
Feuchtsalz bleibt dort, wo man es aufgetragen hat und ist damit
effektiver als trockenes Salz", so Kossina.
Außerdem reagiert es durch die Beigabe von Feuchtigkeit rascher,
sodass die Verkehrssicherheit schneller hergestellt ist. Alle
Fahrzeuge des Fuhrparks der MA 48, Winterdienst, sind ab sofort
bereit Feuchtsalz aufzutragen. Sie wurden für diesen Zweck
umgerüstet.
Zehn Meter Schutzzone für Grünflächen
In Parks, Alleen und Grünflächen ist der Einsatz von
Natriumchlorid grundsätzlich verboten (ausgenommen bei der generellen
Aufhebung des Salzstreuverbotes, z.B. bei Eisregen). Hier darf
Splitt, Kaliumcarbonat und z.B. Blähton gestreut werden.
Kossina: "Bei allen Grünflächen gilt eine zehn Meter Schutzzone.
Ein wesentlicher Beitrag für die Natur und für die Böden, denn so
wird der Schädigung des Erdreichs und der Pflanzen vorgebeugt."
Dipl. Ing. Peter Bortenschlager: "Insgesamt betreut die MA 48,
Winterdienst, ein 2800 Kilometer langes Straßennetz, was einer
Strecke von Wien nach Lissabon entspricht. Bis zu 1400
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bei winterlichen
Straßenverhältnissen im Einsatz. 79 Großfahrzeuge des Fuhrparks und
140 private Fahrzeuge sind bei Bedarf rund um die Uhr unterwegs. Für
Nebengassen hat die Straßenreinigung 179 Klein-LKW und Traktoren zur
Verfügung.
Mit der neuen Winterdienstverordnung kann der Winterdienst der
MA 48, noch effizienter und vorausschauender planen. Damit leisten
wir einen wichtigen Beitrag für die Sicherheit der Fußgeher und aller
Verkehrsteilnehmer."
Bortenschlager betont jedoch: "Gehsteige müssen von
Hausbesitzern, Hausbesorger und Reinigungsfirmen rechtzeitig betreut
werden. Dieser Zuständigkeitsbereich liegt nicht bei der MA 48.
Präventivstreuung auch am Gehsteig ist nur mit befeuchtetem
Natriumchlorid bzw. befeuchtetem Kaliumcarbonat und nicht mit Splitt
erlaubt. Auch hier muss eine zehn Meter Schutzzone zu Grünflächen
eingehalten werden."
Lagerbestände an abstumpfenden Streumitteln (z.B. Splitt) dürfen
bis längstens 1. Mai 2005 aufgebraucht werden. Kossina: "Als
Umweltstadträtin empfehle ich jedoch sofort umzusteigen, so wie dies
auch die MA 48 ab sofort tut."
Der Einsatz von stickstoffhaltigen Auftaumitteln wie zum
Beispiel Harnstoff ist ab dem Winter 2004/2005 generell verboten, da
sie zu einer Belastung des Bodens, zur Überdüngung und zur
Verschmutzung des Grundwassers führen können.
Die Splitteinkehrung auf Gehsteigen und Gehwegen muss ab sofort
bei jeder Tauperiode durchgeführt werden. Verantwortlich dafür sind
private Hausbesitzer, Hausbesorger oder Privatfirmen.
"Der Winterdienst habe für eine Millionenstadt wie Wien einen
hohen Stellenwert. Die MA 48 ist mit der neuen Winterdienstverordnung
bestens gerüstet. Trotzdem sollte bei schlechten
Fahrbahnverhältnissen die öffentlichen Verkehrsmittel verstärkt
genutzt werden", unterstrich die Wiener Umweltstadträtin. Immer
wieder gebe es auch Probleme mit Fahrzeugen, die auch im Winter mit
Sommerreifen unterwegs sind. Kossina: "Für jeden
verantwortungsbewussten Fahrer ist der Umstieg auf Winterreifen
selbstverständlich." (Schluss) bfm
OTS0069 2003-11-28/10:02
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