- 23.09.2003, 14:40:32
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Oberverwaltungsgereicht Berlin entscheidet überraschend gegen KPÖ
Österreichische KommunistInnen werden ihren Kampf gegen Sozialabbau, Privatisierung und Zerstörung des Sozialstaats fortsetzen
Wien (OTS) - Heute verkündete der zuständige Senat des
Oberverwaltungsgerichts Berlin das Urteil im nunmehr elfjährigen
Prozeß um das Vermögen der KPÖ. Das Gericht gab überraschend dem
Einspruch der "Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben"
(BvS), der Nachfolgeorganisation der "Treuhandanstalt", recht und
revidierte das Urteil aus der ersten Instanz, welche 1996
feststellte, dass die KPÖ Eigentümerin der Novum war und ist.
KPÖ-Vorsitzender Walter Baier: "Die österreichische KommunistInnen
werden, davon bin ich überzeugt, ihren Kampf gegen Sozialabbau,
Privatisierung und Zerstörung des Sozialstaats und für eine
Gesellschaft ohne Krieg und Ausbeutung fortsetzen. Und wir werden
auch alle möglichen weiteren rechtlichen Möglichkeiten nutzen."
Baier weiters: "Gegen die KPÖ wurden in all den Jahren des
Verfahrens, zu dem die KPÖ genötigt war, der geballte deutsche
Staatsapparat eingesetzt. Gegen Zeugen wurden
Einschüchterungsmaßnahmen getroffen, Hausdurchsuchungen durchgeführt,
das Anwaltsgeheimnis durchbrochen und versucht, wichtige Dokumente
des BND u.a. Behörden vor Gericht zurückzuhalten, während der KPÖ
Prozeßbetrug unterstellt wurde. Gegen die Treuhänderin der KPÖ Frau
Steindling wurden Haftbefehle ausgestellt. Sogar ein spezieller
Bundestagsausschuß wurde eingerichtet, um Druck auf das Gericht
auszuüben und der ehemalige Kanzler Kohl erklärte das Verfahren zur
"Chefsache"."
Baier kritisiert nicht nur, dass die deutschen Behörden alles
getan haben, um das Verfahren zu verzögern. Baier weiters: "Der BRD
kam die von ihr geschaffene - in Europa einmalige - Rechtslage
zugute, dass die KPÖ den Nachweis für ihr Eigentum erbringen mußte
und nicht die BRD für die von ihr beanspruchten und durch einen
einfachen Verwaltungsakt beschlagnahmten Vermögenswerte. So wurde die
KPÖ und nicht die BRD selbst auf den Klagsweg verwiesen."
Die blockierten und der KPÖ gehörenden Vermögenswerte stammen aus
den Gewinnen, die die der KPÖ gehörenden Firmen, darunter auch die
Novum, im Handel mit den seinerzeitigen sozialistischen Ländern
Osteuropas seit den frühen Fünfzigerjahren erzielt hatten. Während
des Handelsboykotts, der vom Westen gegenüber diesen Ländern während
des Kalten Krieges praktiziert wurde, bedienten sich viele
österreichische Firmen der Handelsfirmen der KPÖ, die in Osteuropa,
darunter auch in der DDR tätig waren. Als der Osthandel offiziell
wurde und größere Dimensionen annahm, kamen den KPÖ-Handelsfirmen
ihre jahrelange Erfahrungen und Kontakte zugute.
Baier: "Ein Hauptnutznießer des Osthandels bis in die 80er Jahre
war die Verstaatlichte Industrie, die bis zu einem Drittel ihrer
Exporte in sozialistischen Ländern absetzte und dadurch tausende
Arbeitsplätze sicherte."
OTS0204 2003-09-23/14:40
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