OTS0027 / 06.08.2003 / 09:18 / Channel: Chronik / Aussender: nicht gefunden
Stichworte: Freizeit / Glücksspiele / Justiz / Kärnten / Recht / Unternehmen


Casinos Austria AG beruft gegen Schadenersatz Urteil =


   Wien (OTS) - Casinos Austria AG beruft gegen Schadenersatz Urteil
Verpflichtung zum Schutz der Gäste wurde eingehalten Die Casinos
Austria AG wird gegen das erstinstanzliche Urteil des Klagenfurter
Landesgerichtes berufen, das einem Kärntner Spielgast, der EUR 1,2
Millionen Schadenersatz für angebliche Spielverluste gefordert hatte,
EUR 500.000 zuspricht. Das Unternehmen vertritt damit weiter seinen
Standpunkt, dass alle gebotenen Maßnahmen zum Schutz der Spielgäste
auch im vorliegenden Fall getätigt wurden. Der Kärntner Unternehmer
hat darüber hinaus nach internen Aufzeichnungen des Casinos, die vom
Oberlandesgericht Wien wiederholt als sehr verlässlich eingestuft
wurden, eine weitaus geringere Summe im Spiel verloren.
   Für Casinos Austria ist Spielerschutz nicht nur gesetzliche
Verpflichtung, sondern wirksames System und tragende Säule seiner
Unternehmensphilosophie. Damit nimmt das Unternehmen auch in
ordnungspolitischer Hinsicht eine herausragende Stellung am
Glücksspielsektor ein.
   Das österreichische Glücksspielgesetz gehört in Hinblick auf den
Spielerschutz zu den weltweit strengsten Gesetzen. Casinos Austria
ist durch dieses Gesetz dazu verpflichtet, Einkommens- und
Vermögensverhältnisse eines Gastes zu überprüfen, wenn Häufigkeit und
Intensität seines Spielverhaltens Anlass zur Vermutung geben, dass
dieses Spielverhalten keine ausreichende finanzielle Deckung findet.
Dies geschieht vor allem durch die Einholung von Auskünften bei
unabhängigen Einrichtungen. Im vorliegenden Fall hat das Unternehmen
die Bonität des Klägers wiederholt überprüft.
   Das Glücksspielgesetz wurde im Jahr 2003 übrigens dahingehend
präzisiert, dass Casinos Austria dann nicht für einen Schaden des
Spielgastes haftet, wenn dieser unrichtige oder unvollständige
Angaben zu seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen macht.
   Die Minima und Maxima der Spieleinsätze in den österreichischen
Casinos werden vom Bundesministerium für Finanzen festgelegt. Der
Kläger hatte seine Einsätze stets in diesem gesetzlichen Rahmen
getätigt. Die Einhaltung von Spielregeln, besonders auch von
Minimal-und Maximaleinsätzen, wird von den Mitarbeitern laufend
überprüft.
   Mitarbeiter von Casinos Austria sind dazu verpflichtet, Gäste vom
Spiel abzuhalten, wenn der Verdacht besteht, dass diese nicht mehr
kontrolliert am Spiel teilnehmen können - z.B. auf Grund von
Beeinträchtigung durch Alkohol. Der Kläger hat alkoholische Getränke
jedoch in unauffälligem Maße konsumiert, bei etlichen Besuchen
ausschließlich Wasser getrunken. Das bezeugt auch ein vom Gericht als
besonders aufrichtig eingestufter Casinos Austria Mitarbeiter.
   Das vermeintliche "unorthodoxe" Spiel des Klägers macht in einigen
Fällen durchaus Sinn. So kann es bei Black Jack strategisch wirksam
sein, bei "20" noch eine Karte zu kaufen und damit eine Box zu
"opfern", um an anderen zu gewinnen.
   Selbstverständlich wurde jeder Besuch des Klägers im Casino
registriert. Es ist aber weder üblich, noch war es vom Gesetz
gefordert, Stammgäste, die dem Casinopersonal persönlich bekannt
sind, bei jedem Besuch nach ihrem Ausweis zu fragen.
   Der Kläger hat zum Kauf von Jetons und Münzen Bargeld,
Kreditkarten und Euro-Schecks verwendet. Schecks waren dabei - wie
auch in allen Dienstleistungs- und Handelsbetrieben - übliche
Zahlungsmittel und nach ihrer Rechtsnatur keine "Kreditmittel". Die
Behauptung, das Casino habe dem Kläger "Kredit gewährt" ist also
falsch. Schecks wurden von allen Gästen als Zahlungsmittel
akzeptiert.
   Bekannt ist auch, dass der Kläger im maßgeblichen Zeitraum rund 40
Prozent seiner insgesamt rund 200 Casinobesuche in ausländischen
Casinos tätigte, die nicht zur Casinos Austria Gruppe gehören und
weit weniger strenge Schutzbestimmungen haben.
   Über 2,5 Millionen Gäste pro Jahr spielen mit Verantwortung und
entsprechend ihren Verhältnissen in den österreichischen
Spielbetrieben.
   Casinos Austria ist sich dennoch der Tatsache bewusst, dass das
Spiel für manche Menschen problematisch sein kann. Die Casinos
Austria AG hat seit ihrer Gründung für den Bereich Spielerschutz eine
eigene Hauptabteilung, die erhebliche Aufwendungen tätigt, um
gefährdete Personen zu schützen.
   Sie holt jährlich rund 2.000 Wirtschaftsauskünfte zur finanziellen
Situation betroffener Gäste ein und überprüft die Angaben der Gäste.
Es werden jährlich rund 800 Gäste von der Teilnahme am Spiel
ausgeschlossen. Das Unternehmen verlangt anlassbezogen sogar die
Vorlage ärztlicher und psychologischer Gutachten und setzt damit
Schutzmaßnahmen, die weit über die gesetzlich geforderten
hinausgehen.
   Casinos Austria arbeitet darüber hinaus mit Institutionen
zusammen, die Menschen mit Spielabhängigkeit beraten und behandeln
oder sich mit der wissenschaftlichen Erforschung dieser Problematik
befassen und unterstützt diese Institutionen finanziell. Auch im
sozialen und kulturellen Bereichen kommt das Unternehmen seiner
gesellschaftlichen Verantwortung in hohem Maße nach.
   Grundsätzlich hält Casinos Austria - in Übereinstimmung mit auf
Spielabhängigkeit spezialisierten Psychologen - die Auswirkungen des
vorliegenden Urteils auf Spielgäste für therapeutisch negativ, da es
sie im Glauben spielen lässt, verlorene Einsätze wieder
zurückzubekommen.
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Rückfragehinweis:
   Mag. Bettina Strobich,
   Tel.: +43/1/534 40-323
   bettina.strobich@casinos.at
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*** OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER
VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS ***
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OTS0027    2003-08-06/09:18
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060918 Aug 03
CAS0001 0701