Innsbruck (OTS) - Zu Beginn des Juli-Landtages gedachte heute der
Präsident des Tiroler Landtages, Prof. Ing. Helmut Mader, des
Dichters des Andreas-Hofer-Liedes, Hofrat Dr.h.c.Julius Mosen, der
vor 200 Jahren geboren wurde. Das Lied "Zu Mantua in Banden" - nach
einer Weise von Leopold Knebelsberger 1846 in der heutigen Fassung
vertont - wurde mit Gesetz des Tiroler Landtages vom 2.Juni 1948 zur
Tiroler Landeshymne erhoben.
Der Lyriker, Epiker und Dramatiker Julius Mosen war in den
Dreißigerjahren des 19. Jahrhunderts einer der bekanntesten deutschen
Dichter, kam am 8.Juli 1803 als Lehrersohn in Marieney im sächsischen
Vogtland südlich von Leipzig geboren zur Welt, wanderte nach dem
Besuch des Gymnasiums und der Universität Jena 1823 / 24 auf einer
Reise nach Italien auch durch Tirol und das Passeiertal.
Die Begeisterung des jungen Studenten für die Erhebung Tirols im
Jahre 1809 und die Eindrücke der Stätten des Befreiungskampfes
dürften Anlass zur Entstehung des im "Deutschen Musen - Almanach"
veröffentlichten Gedichtes des heutigen Andreas-Hofer-Liedes
"Sandwirth Hofer" gewesen sein. Dieses ergreifende Gedicht über den
Sandwirt schrieb er im Jahre 1831.
1857 war es als Lied "Zu Manuta in Banden" bereits in Deutschland
bekannt und populär und fand von dort schließlich den Weg auch nach
Tirol.
Landtagspräsident Mader kam sodann noch auf die Behandlung der
Tiroler Landeshymne im Tiroler Landtag am 2.Juni 1948 zu sprechen und
erinnerte daran, dass sie ohne Diskussion beschlossen wurde. Der
damalige ÖVP-Abgeordnete Alois Molling sagte als Berichterstatter:
"Seit 1850 wird das Andreas - Hofer - Lied in Tirol allgemein
gesungen und es war sein Text seit dieser Zeit meist in den Tiroler
Volksschulbüchern zu finden. Es galt schon seit Jahrzehnten, wenn
auch nicht offiziell, so doch durch Brauch, als die Tiroler
Landeshymne. Nach dem für Österreich, ganz besonders aber für Tirol
so unglücklichen und verhängnisvollen Frieden von St. Germain,
verkündete das Andreas-Hofer-Lied in Wort und Sang das Martyrium und
die Treue des Tiroler Volkes. Landeswappen und Landeshymne sind nicht
nur Zeichen und Ausdruck des Heimat- und Zusammengehörigkeitsgefühles
eines Volkes, sondern auch der Selbständigkeit eines Landes."
OTS0025 2003-07-02/09:13
OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | TLT