Banken nach gerichtlicher Klage plötzlich beweglich
"Verzweifelte Kundinnen und Kunden, denen nach dem Diebstahl ihrer
Bankomatkarte das Konto bis über den Überziehungsrahmen hinaus
leergeräumt wurde, wird es in Zukunft nicht mehr geben" freut sich
die für Konsumentenschutz zuständige Staatssekretärin Ursula Haubner
über einen gemeinsam mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI)
erzielten Erfolg.
Im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums klagte der VKI gegen die
für Verbraucherinnen und Verbraucher nachteiligen
Geschäftsbedingungen für Bankomatkarten. Die Banken lenkten ein bei
und nahmen zum Vorteil der Kunden Verbesserungen in drei wesentlichen
Punkten vor.
Von zentraler Bedeutung ist die neue Regelung bei Verlust der Karte.
Hier haften die Konsumenten - anders als in der Vergangenheit - nur
mehr dann für die vor der Sperre der Karte abgehobene Summe, wenn sie
dem Täter sorgfaltswidrig den Berechtigungscode zugänglich gemacht
haben.
Zudem scheinen in Hinkunft die Bezugslimits, bis zu denen täglich
abgehoben werden kann, in Hinkunft auf den Kontoauszügen auf. Damit
ist sichergestellt, dass die Konsumenten die Limits kennen. Sind
diese zu hoch, können niedrigere vereinbart werden. Einseitige
Erhöhungen durch die Banken gehören der Vergangenheit an.
"Auch die Sperrorganisation hat sich für die Kundinnen und Kunden
verbessert", zeigt sich Haubner über die Veränderungen zufrieden. Es
wird nunmehr eine zentrale telefonische Sperre sowohl bei der Bank,
als auch über den Europay-Sperrnotruf 0800/2048800 rund um die Uhr
möglich sein. Die Sperre wirkt, spätestens zwei Stunden nach
Einlangen. (Schluss)bxf
Rückfragehinweis: Bundesministerium für soziale Sicherheit und
Generationen
Staatssekretariat Ursula Haubner Mag. Georg Mayer Tel.: (++43-1) 71100-2319 mailto:georg.mayer@bmsg.gv.at http://www.bmsg.gv.at
OTS0229 2003-05-07/14:25
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