Wien (OTS) - Der Freiheitliche Familienverband Österreichs lehnt
die Forderung nach einer ersatzlosen Abschaffung von §209 StGB als
verantwortungslos gegenüber den österreichischen Eltern und
Jugendlichen entschieden ab, erklärte der Obmann des FFVÖ Univ. Prof.
Dr. Vonach, wir fordern vielmehr Verbesserungen und nicht
Verschlechterungen beim Schutz Jugendlicher vor sexuellem Missbrauch.
Durch §209 StGB werden mit gutem Grund 14 bis 18 jährige Jugendliche
vor homosexuellen Annäherungsversuchen erwachsener Männer geschützt.
Bekanntlich ist die sexuelle Orientierung des Menschen nur teilweise
genetisch festgelegt, d.h. es besteht sehr wohl die Gefahr, dass
Jugendliche, die sich sonst ganz normal entwickelt hätten, durch
frühe homosexuelle Erfahrungen auf Dauer in diese Richtung gedrängt
werden. Zusätzlich sollte man daran denken, dass die Gefahr einer
Aids Infektion noch immer existiert, auch wenn jetzt wenig davon die
Rede ist. Auch wenn jährlich nur ein Jugendlicher vor einer Aids
Infektion gerettet wird, sollte das schwerer wiegen als das
Vergnügen, auf das einige erwachsene Männer verzichten müssten, so
Univ. Prof. Dr. Vonach.
Wenn heute von bestimmten Politikern und Medien der Eindruck
erweckt wird, das neue Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes
schreibe ein gleiches Schutzalter für Burschen und Mädchen und damit
die Abschaffung von §209 vor, so ist dies eine bewusste Irreführung
der Öffentlichkeit.
Wahr ist vielmehr so Vonach, der VGH hat lediglich entschieden,
dass §209 geringfügig geändert werden muss, sodass es nicht mehr
vorkommen kann, dass eine homosexuelle Beziehung im Laufe der Zeit
erst erlaubt, dann verboten und dann wieder verboten sein kann. Dazu
ist es nur notwendig, die Altersgrenze für die Strafbarkeit von
derzeit 19 auf 23 Jahre heraufzusetzen, was an der Schutzwirkung sehr
wenig ändern würde, und der Nationalrat hat damit die volle Freiheit
auch weiterhin den heutigen Jugendschutz in vollem Umfang
beizubehalten.
"Als Obmann des Freiheitlichen Familienverband appelliere ich
daher an den Nationalrat, den §209 mit der genannten kleinen
Änderung bestehen zu lassen und damit den Jugendschutz wenigstens im
heutigen Umfang aufrecht zu erhalten. Zusätzlich sollte ernsthaft
geprüft werden, ob nicht das Schutzalter für Mädchen wie in vielen
Eu-Staaten auf 16 Jahre erhöht werden sollte, sowohl um den
Jugendschutz auch für Mädchen zu verbessern als auch um den
Unterschied der Schutzalter auf 2 Jahre zu verringern und damit
alle Diskriminierungsvorwürfe zu entkräften", fordert Univ. Prof.
Dr. Vonach.
Der Freiheitliche Familienverband bedauert außerordentlich, dass
die bisherige Diskussion die Sorgen, Wünsche und Befürchtungen der
Eltern nahezu vollständig ignoriert. Dass nach einer Streichung von
§209 Eltern nur noch machtlos zusehen können, wenn ihr 14jähriger
Sohn von einem älteren Herrn als Sexobjekt angeworben wird, spielt
für die "Reformer" offenbar keine Rolle. Für den Freiheitlichen
Familienverband ist und bleibt es eines der wichtigsten Ziele, die
Eltern bei ihrer heute sehr schwierigen Erziehungsaufgabe zu
unterstützen und er wird daher weiterhin dafür eintreten, dass die
Stellung der Eltern gestärkt und nicht noch weiter geschwächt wird,
schloss der Obmann.
Rückfragehinweis:
Freiheitlicher Familienverband Österreich
Univ. Prof. Dr. Herbert Vonach
Tel.: 01/405 78 32
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