- 03.08.2001, 10:52:15
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Arbeitsgemeinschaft der Patientenanwälte
Diskussion um Sterbehilfe für Patienten verwirrend!
St.Pölten (NLK) - Die seit kurzem wieder neu entfachte Diskussion
um die Sterbehilfe zeigt leider großes Unwissen um die Thematik und
die geltende Rechtslage in Österreich! Die ARGE der österreichischen
Patientenanwälte fordert daher eine sachlich und rechtlich korrekte
Auseinandersetzung mit der Sterbehilfe!
Verzerrte Umfrageergebnisse und Unsicherheiten in der Bevölkerung
führt der Sprecher der ARGE, der niederösterreichische
Patientenanwalt Dr. Gerald Bachinger, auf die oft zu oberflächliche
Diskussion und Begriffverwirrung zurück. Die meisten Menschen
fürchten vor allem Abhängigkeit von fremder Hilfe, wenn mangelhaftes
zwischenmenschliches Verständnis für ihre Situation und Bedürfnisse
vorherrscht. Der Wunsch, als Patient selbst über seine Behandlung
bestimmen zu können, steht für die meisten Menschen heute an erster
Stelle. Viele Patienten sprechen sich dafür aus, auf
lebensverlängernde Maßnahmen verzichten zu wollen, wenn diese keine
Verbesserung ihres Zustandes erwarten lassen. Der Wunsch nach
direkter Tötung wird in den Patientenanwaltschaften aber höchst
selten beobachtet.
Unter passiver Sterbehilfe versteht man den Verzicht auf
lebensverlängernde Maßnahmen beim Sterben. Diese ist in Österreich
rechtlich erlaubt, wenn ein Patient dies aktuell oder in einer
gültigen Patientenverfügung im Vorhinein so wünscht. Unter aktiver
indirekter Sterbehilfe versteht man medizinische Maßnahmen, welche
das Leiden eines Menschen unter Einsatz aller helfenden Mittel
lindern, auch wenn möglicherweise der Sterbeprozess dadurch verkürzt
wird. Dies ist rechtlich erlaubt! Unter aktiver direkter Sterbehilfe
versteht man jede Maßnahme, die zum Ziel das Töten eines Menschen
hat. Sie ist rechtlich strikt verboten!
Die Rechtslage in Österreich erlaubt es, aus medizinischer Sicht
auf die Leiden und Bedürfnisse Sterbender adäquat und umfassend
reagieren zu können. Die PatientenanwältInnen sehen daher keine
Veranlassung, die aktive direkte Sterbehilfe zu legalisieren. Der
Wunsch zu sterben wurzelt häufig in einer mangelnden
medizinisch-pflegerisch-sozialen Unterstützung. Die
zwischenmenschlich und fachlich kompetente Betreuung Sterbender
erfordert daher vor allem verstärkte Aktivitäten zur Hilfe der
Patienten und Angehörigen! Diese Hilfe muss aber darauf ausgerichtet
sein, das Leben ertragen zu können. Menschen zu töten, weil ihre
Umstände unerträglich sind, kann nicht der Weg einer zivilisierten
Gesellschaft sein. Ein notwendiger Schritt ist es, die Situation von
Schwerkranken insbesondere durch die Errichtung bzw. den Ausbau von
Palliativstationen und Aufnahme des Faches "Palliativmedizin" in den
medizinischen Studienplan zu verbessern. Unsere Forderung ist es,
auch den Ausbau der ethisch und medizinisch qualitätsvollen
Sterbebegleitung im Hinblick auf die menschliche Würde und die
ausreichende Finanzierung von Hospizeinrichtungen im intra- und
extramuralen Bereich zu verbessern.
Weitere Informationen: NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft, 3109
St.Pölten, Rennbahnstrasse 29, Tor zum Landhaus, Telefon
02742/9005-15575, Fax 02742/9005-15660, e-mail [email protected],
www.patientenanwalt.com.
Rückfragehinweis: Niederösterreichische Landesregierung
Pressestelle
Tel.: 02742/9005-12180
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