- 27.06.2001, 11:21:04
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Personelle und gesetzliche Weichenstellungen
Letzte Landtagssitzung vor der Sommerpause
St.Pölten (NLK) - 35 Punkte umfasst die Tagesordnung der letzten
Sitzung des NÖ Landtages vor der Sommerpause morgen, Donnerstag, ab
13 Uhr. Am Beginn steht die Wahl eines neuen Mitgliedes der
Landesregierung anstelle des ausscheidenden Landesrates Mag. Ewald
Stadler, die FP hat dafür den Abgeordneten Ernest Windholz nominiert.
Zum neuen Mitglied des Landtages wird der bisherige Bundesrat Ludwig
Buchinger angelobt. Zum neuen Mitglied des Bundesrates soll Dr. Bernd
Lindinger gewählt werden. Mit zwei Änderungen der NÖ Landesverfassung
sollen der arbeitsfreie Sonntag verankert und die Unvereinbarkeit der
Funktionen Bürgermeister und Landesregierungsmitglied festgelegt
werden. Ein Antrag auf Änderung der NÖ Landtagswahlordnung sieht eine
Stärkung des Persönlichkeitswahlrechtes vor. Mit einer Änderung der
Geschäftsordnung des Landtages sollen attraktivere Redezeitmodelle
eingeführt werden. Ein Antrag auf Änderung des NÖ Initiativ- und
Einspruchsgesetzes sieht die Umsetzung der im Gesetz bereits
verankerten Volksbefragung vor. Zur Debatte stehen weiters die
Berichte der Landesregierung über den Rechnungsabschluss 2000 des
Landes, über die finanziellen Auswirkungen des EU-Beitrittes für das
Jahr 2000, über die Darlehensaufnahmen der verschiedenen Fonds und
die Leasingverbindlichkeiten des Landes 2000, über die
Gemeindeförderung und über die Landesentwicklung in den Bereichen
Hauptstadt, Regionalisierung und Dezentralisierung 2000/01. Eine
weitere Vorlage betrifft die Verwertung der
Wohnbauförderungsdarlehen. Mit der Änderung der NÖ
Gemeinderatswahlordnung sollen die Bürgermeisterwahl und die
Veröffentlichung der Wählerverzeichnisse in Terminals geregelt
werden. In Zusammenhang damit stehen auch Änderungen der NÖ
Gemeindeordnung und des NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetzes.
Beschlossen werden sollen auch Deregulierungen und Vereinfachungen im
Bereich der Gemeindeabgaben. Auf Grund der Aufhebung der
Getränkesteuer soll auch das NÖ Getränke- und Speiseeissteuergesetz
aufgehoben werden. Die Änderung des NÖ Landarbeiterkammergesetzes und
der NÖ Landarbeiterkammer-Wahlordnung sehen die Gleichstellung von
Arbeitern und Angestellten in der Land- und Forstwirtschaft vor. Drei
Änderungen des NÖ Krankenanstaltengesetzes betreffen die anonyme
Geburt, die Einrichtung eines Patientenentschädigungsfonds und die
Anpassung an die 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über die
Krankenanstaltenfinanzierung, ebenso steht die 15a-Vereinbarung über
die Patientencharta zur Debatte. In einem weiteren Antrag geht es um
die Studienförderungen im Bildungsbereich, und schließlich soll mit
einer Änderung des NÖ Naturschutzgesetzes die Werbung auf
Strohtristen eingeschränkt werden.
Rückfragehinweis: Niederösterreichische Landesregierung
Pressestelle
Tel.: 02742/9005-12180
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