• 27.02.2001, 11:46:34
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  • OTS0127

KHOL: EUROTEAM-UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS-MITGLIED JAROLIM IN CAUSA EUROTEAM SELBST INVOLVIERT SPÖ-Justizsprecher war Rechtsvertreter von Euroteam

Wien, 27. Februar 2001 (ÖVP-PK) Euroteam-Untersuchungsausschuss-
Mitglied SPÖ-Justizsprecher Dr. Hannes Jarolim war in der Causa
Euroteam selbst involviert. Er war Rechtsberater und -vertreter von
Euroteam, stellte heute, Dienstag, ÖVP-Klubobmann Dr. Andreas Khol in
einer Pressekonferenz fest. "Zu unserer Überraschung stellt sich nun
heraus, dass SPÖ-Justizsprecher Jarolim, der sich immer als Vertreter
des Rechtsstaates und federführender fundamentaler
Oppositionskritiker präsentierte, nicht 'irgendjemand' ist. Jarolim,
der eine Eintragung ins Firmenbuch vorgenommen hat und Rechtsanwalt
der Firma Euroteam war, hat gleichzeitig die Stirne, im Euroteam-
Untersuchungsausschuss die SPÖ zu vertreten. Schon im römischen Recht
heißt es, dass niemand Richter in der eigenen Angelegenheit sein
darf. Es müsste Jarolim bekannt sein, dass es unmöglich ist, Mitglied
eines Auschusses zu sein, der sich mit den Vorwürfe einer Firma
befasst, die man selber gegründet hat", stellte Khol klar. ****

Hier die Vorwürfe im Detail:

o Mit Vollmacht vom 9. Juli 1996 beauftragte der Geschäftsführer
Lukas Stuhlpfarrer Rechtsanwalt Dr. Jarolim im Namen der L.S.-
Beratungsgesellschaft für Europäische Integrationsfragen Gesellschaft
m.b.H, einen Gesellschaftsvertrag mit dem Verein
Berufsförderungsinstitut Wien über die neu zu gründende bfi Wien -
Euroteam Fachhochschul Studiengangsbetriebs Gesellschaft m.b.H. zu
errichten.

o Die Eintragung ins Firmenbuch wurde ebenfalls von Jarolim
vorgenommen.

o Im Gesellschaftsvertrag wurde festgehalten, dass Jarolim von beiden
Gesellschaftern ermächtigt sei, Änderungen im Gesellschaftsvertrag
vorzunehmen: So heißt es dort wörtlich: "Die Gesellschafter
ermächtigen hiemit Herrn Dr. Hannes Jarolim, Rechtsanwalt in 1070
Wien, Neustiftgasse 3, in ihrem Namen und mit Wirksamkeit für sie
Änderungen dieses Gesellschaftsvertrages vorzunehmen, soweit sie für
die Registrierung der Gesellschaft im Firmenbuch erforderlich sind,
weiters alle hierfür notwendigen Erklärungen abzugeben und Eingaben
zu verfassen."

o Der Gesellschaftsvertrag weist auch die Unterschrift Jarolims im
Namen der L.S. - Beratungsgesellschaft für Europäische
Integrationsfragen Gesellschaft m.b.H. auf.

o Ein Notariatsakt belegt zudem einen Nachtrag zum
Gesellschaftsvertrag unter Mitwirkung von Jarolim.

Khol verwies am Rande der Pressekonferenz auf die
Strafprozessordnung Paragraph 68, die Folgendes besagt:
Ausgeschlossen von der Wirksamkeit als Richter oder Protokollführer
in allen Instanzen ist, wer außerhalb seiner Dienstverrichtung Zeuge
der in Frage stehenden Handlung gewesen oder in der Sache als Zeuge
oder Sachverständiger vernommen worden ist oder vernommen werden
soll. "Ich forderte daher SPÖ-Klubobmann Kostelka auf, die nötigen
Schritte zu unternehmen", schloss Khol.

Die Kopien der entsprechenden Unterlagen liegen im Pressereferat des
ÖVP-Parlamentsklubs auf und können dort eingesehen werden.
(Schluss)

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