• 04.01.2001, 11:43:19
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  • OTS0125

Leitl: Verwaltungskosten könnten mittelfristig bis zu 30% gesenkt werden

Großes Einsparungspotential durch eGovernment

Wien (PWK005) - Für den Präsidenten der Wirtschaftskammer
Österreich, Christoph Leitl, stellt die Verwirklichung von
eGovernment nicht bloß eine Form der Verwaltungsreform dar. Mit
eGovernment schafft der Staat optimale Bedingungen für den
wirtschaftlichen Erfolg.

Gerade bei den Kommunikations- und Transaktionsdiensten ist ein
großes Einsparungspotenzial vorhanden. Laut internationalen Studien
können bis zu 70% der Kosten für verschiedene Verwaltungsbereiche
eingespart werden. Mittelfristig liegt das Einsparungspotenzial für
die Verwaltung in Österreich, je nach Anwendung, bei ca. 30%. Noch
größer könnten die Einsparungen sein, wenn die Gelegenheit genutzt
wird, Kompetenzen und den Zugriff auf behördliche Datenbanken zu
regeln, etwa durch eine intensivere und technisch nahtlose
Zusammenarbeit zwischen Bezirkshauptmannschaften, Bundesländern und
Ministerien.

Leitl: "Durch die zügige Realisierung von eGovernment in Österreich
käme die Qualität der staatlichen Leistungen besser zur Geltung, z.
B. durch die Verwirklichung des one-stop-shop Prinzips. Die Kosten
der Leistungserbringung der Verwaltung würden gesenkt und es gäbe
eine höhere Transparenz der Leistungen von Staat und Verwaltung."
Aus Sicht der Bürger und Unternehmen ist die Verbesserung der
Servicequalität sowie die Senkung der unternehmensinternen Kosten
eine weitere wichtige Konsequenz von eGovernment. Diese wären
annähernd so hoch wie die direkten Einsparungen im öffentlichen
Dienst.

Christoph Leitl weist aber auch auf die Zeitersparnis durch das
elektronische Verfahren hin und nennt als Beispiel die
Bearbeitungszeiten einer Steuererklärung in Irland, die durch
eGovernment von sechs Wochen auf 48 Stunden gesenkt wurde. Ein
Zeitrahmen, von dem man in Österreich, so Leitl, noch träumen kann.
Leitl: "Solche Vergleiche mahnen uns zu verstärkten Anstrengungen.
Gerade für Betriebe die regelmäßig mit sehr komplexen Behörden- und
Gerichtsverfahren im Zuge von Gewerbeanmeldungen,
Betriebsanlagengenehmigungen, Bauverfahren etc. konfrontiert sind,
wird es immer mehr zu einem wesentlichen Entscheidungskriterium für
die Standortwahl, ob die entsprechenden Verfahren auch den
internationalen Gegebenheiten entsprechen." (MW)

Rückfragehinweis: Wirtschaftskammer Österreich

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