Werden die Umsetzung genau kontrollieren und aktiv mitarbeiten
Wien (ÖGJ). Die Österreichische Gewerkschaftsjugend (ÖGJ) und die
Katholische Jugend Österreich (KJÖ) zeigten sich heute, Donnerstag,
erfreut über die Einigung im Familienausschuss im Bereich des
Bundesjugendvertretungsgesetzes und des
Bundesjugendförderungsgesetzes. "Damit wurde eine langjährige
Forderung der Jugendorganisationen endlich verwirklicht, die
Jugendförderung sowie die Jugendvertretung gesetzlich zu verankern",
erklärte Stefan Maderner, Bundessekretär der ÖGJ.++++
Auch Thomas Siegl, Geschäftsführer der KJÖ sieht einen positiven
Fortschritt im Bereich der Jugendpolitik: "Die intensive inhaltliche
Arbeit hat sich gelohnt." Maderner: "Entgegen der ersten
Gesetzesentwürfe ist es gelungen, auch Jugendorganisationen ohne
eigene Rechtspersönlichkeit mit einzubeziehen."
Besonders kritisch werden die ÖGJ und die KJÖ die Erarbeitung der
noch zu schaffenden Richtlinien für die Durchführung der
Fördervergabe und Abrechnung durch das BMSG beobachten. "Wir fordern
eine Einbindung des Dachverbandes der Jugendorganisationen in unserem
Land, dem Österreichischen Bundesjugendring, bei der Erarbeitung
dieser Richtlinien", so Maderner.
"Die durch das Bundesjugendvertretungsgesetz neu zu schaffende
Geschäftsstelle der Österreichischen Bundesjugendvertretung ist ein
wesentlicher Schritt zu mehr Mitspracherecht und einer stärkeren
Einbindung von Jugendorgansiationen in die Politik", so Siegl. "Die
ÖGJ und die KJÖ werden aktiv an der Umsetzung der neuen
Bundesjugendvertretung mitarbeiten", schloss Maderner. (aw)
ÖGB, 2. November 2000
Nr. 915
Rückfragehinweis: ÖGJ
Stefan Maderner
Telefon: (01) 534 44/320 DW oder 0664-332 77 25
E-Mail: jugend@oegb.or.at
Homepage: www.oegb.at
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