• 04.07.2000, 08:43:16
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  • OTS0034

AK gewann Musterprozess: Reden ist Gold, Schweigen ist Silber

Konsumenten müssen bei Wertpapieren umfassend informiert werden

Wien (AK) - Welche Bedingungen und Risken eine Vermögensanlage mit
sich bringt, darüber müssen die Banken die Konsumenten aufklären. Das
bestätigte das Bezirksgericht für Handelssachen Wien der AK in einem
Musterverfahren. Anlassfall waren Wiener Kommunalbriefe eines
Konsumenten, die die Bank einseitig kündigte und dann zu einem
abgesenkten Zinssatz weiterführte. Das Kreditinstitut hatte versäumt,
bei Vertragsabschluss darauf hinzuweisen, so das Urteil des
Bezirksgerichts. Der Konsument erhielt seine geforderte Zinsdifferenz
von 11.500 Schilling. ****

Ein Konsument hatte 420.000 Schilling in Wiener Kommunalbriefe
angelegt. Die Laufzeit betrug sieben Jahre und die fixe Verzinsung
8,5 Prozent. 1998 - wie jedes Jahr - wollte der Konsument die Zinsen
für das vergangene Jahr und diesmal auch das Nominale beheben, da die
Laufzeit zu Ende war. Aber: Anstatt des erwarteten Zinsbetrages von
35.700 Schilling bekam er nur 24.150 Schilling. Die Bank hatte die
Vermögensanlage zwischenzeitlich zum Zinssatz von 8,5 Prozent
gekündigt und nur mehr zu einem reduzierten Zinssatz von 5,75 Prozent
weitergeführt.

AK-Erfolg
Die AK-Konsumentenschützer führten ein Musterverfahren und bekamen
Recht: Das Bezirksgericht für Handelssachen Wien urteilte, dass der
Kunde über das Risiko bei Wertpapieren ausführlich informiert werden
muss. Die Bank muss auch über Kündigungsmöglichkeiten und die damit
verbundene mögliche Reduzierung des Zinssatzes aufklären, so das
Gericht.

Das Kreditinstitut hatte weder die Kündigungsregelung in den
Geschäftsbedingungen und mögliche Konsequenzen angesprochen noch
alternative unkündbare Veranlagungsvarianten angeboten. Die Bank
hatte daher ihre Sorgfaltspflichten verletzt. Darüber hinaus waren
die Geschäftsbedingungen, die die besonderen Kündigungsregelungen
enthielten, nicht Vertragsinhalt geworden, weil die Bank nicht darauf
hinwies. Der Forderung des Konsumenten auf die Zinsdifferenz von
11.550 Schilling wurde daher stattgegeben.

Rückfragehinweis: AK Wien Presse Doris Strecker

Tel.: (01) 501 650-2677
email: [email protected]
http://www.akwien.at

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