- 02.06.2000, 09:53:31
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- OTS0072
Schanigarten-Neuregelung des Gebrauchsabgabegesetzes im LGBl=
Wien, (OTS) Erleichterung bei manchen Schanigarten-
BetreiberInnen: im Landesgesetzblatt Nr. 26/2000 wurde nun die
Änderung des Wiener Gebrauchsabgabegesetzes kundgemacht, mit der
Hauseigentümer bei Schanigärten auf öffentlichem Grund künftig
kein Vetorecht bei der Genehmigung des Schanigartens haben. Die
neue Regelung trat mit 31. Mai in Kraft. Sie bringt eine
wesentliche Verbesserung für Gastronomiebetriebe, die so einen
Gastgarten beispielsweise am Gehsteig oder in einer Fußgängerzone
aufstellen. Bisher hatte der Eigentümer des Gebäudes, in dem sich
ein Lokal mit Schanigarten befindet, ein Einspruchsrecht gegen
diesen - obwohl der Schanigarten meist, z.B. bei den Gastgärten am
Graben, nicht auf Privatgrund, sondern auf einer öffentlichen
Verkehrsfläche liegt. Nun ist diese - manchmal auch durchaus vom
Hausbesitzer finanziell abhängig gemachte - Zustimmung des
Liegenschaftseigentümers nicht mehr nötig. Er hat künftig im
Verfahren zur Erteilung der Gebrauchserlaubnis für den
Schanigarten Parteistellung. Liegen aber zwischen dem Haus und dem
Garten mehr als 20 Meter oder gab es im letzten Jahr bereits eine
entsprechende Gebrauchserlaubnis für den Schanigarten, dann
entfällt auch die Parteistellung des Hauseigentümers.****
Das Landesgesetzblatt LGBl mit dem Text des Gesetzes erhält
man gegen Bezahlung ebenso wie die Erläuternden Bemerkungen, die
über die Hintergründe informieren, auf folgenden Wegen:
o Das LGBl und/oder die Erläuternden Bemerkungen kann man direkt
in
der MA 6-Drucksortenstelle der Stadthauptkasse, Rathaus, Stiege
7,
Hochparterre, Tür 103 kaufen
o Zusendungen des LGBl und/oder der Bemerkungen sind per Nachnahme
über den Presse- und Informationsdienst, Rathaus, 1082 Wien,
Telefon 4000/81026 Durchwahl möglich.
Der jeweils aktuelle Gesetzestext ist außerdem innerhalb von
etwa vier Wochen nach Erscheinen des LGBl in wien.online zu
finden: www.wien.at/mdva/wrivts/
(Schluss) hrs
Rückfragehinweis: PID-Rathauskorrespondenz:
www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/
Helga Ruzicka-Stanzel
Tel.: 4000/81 856
e-mail: ruz@m53.magwien.gv.at
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