- 28.12.1999, 10:01:14
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Ab 1. Jänner 2000: 1000 Euro Mindestlohn für Reinigungsarbeiter Signalwirkung für alle Löhne für persönliche Dienstleistungen=
Wien (HGPD/ÖGB). Die rund 32.000 Arbeiterinnen und Arbeiter der
Berufsgruppe Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger erhalten ab 1.
Jänner 2000 einen Mindestlohn im Wert von 1000 Euro. Damit ist es der
Gewerkschaft Hotel, Gastgewerbe, Persönlicher Dienst (HGPD) gelungen,
den Beschluss des ÖGB-Bundeskongresses vom vergangenen Oktober im
Bereich der persönlichen Dienstleistungen als Erste durchzusetzen.
HGPD-Vorsitzender Rudolf Kaske sieht im Abschluss dieses
Kollektivvertrags "ein Signal" für die Lohnverhandlungen in den
anderen Bereichen der persönlichen Dienstleistungen. ++++
Die neuen Löhne im Detail
Bei einer Vollarbeitszeit von 40 Stunden erhalten Beschäftigte in der
Unterhaltsreinigung (70 Prozent der Reinigungsbeschäftigten) nunmehr
13.762,40 S (1.000,15 Euro) und in der Spitalsreinigung 13.935,73 S
(1.012,75 Euro).
Auch für die Fensterputzer wurde von der Gewerkschaft ein Erfolg
erzielt, sie verbleiben nur mehr drei Monate in der Anlernlohngruppe
mit monatlich 14.975,71 S (1088,32 Euro). Ab dem 4. Monat der
Berufstätigkeit verdienen sie nun 15.409,04 S (1.119,82 Euro). Für
die Facharbeiter werden die Löhne ab 1. Jänner 2000 auf 17.159,67 S
(1.247,04 Euro) erhöht.
Die Lehrlingsentschädigungssätze werden ab. 1. Jänner 2000 auf 5.400
S (392,43 Euro) im 1. Lehrjahr, auf 6.640 S (482,55 Euro) im 2.
Lehrjahr und auf S 8.320 S ( 604,64 Euro) im 3. Lehrjahr
erhöht.
Weitere Verbesserungen gibt es im Zulagenbereich, da Zehrgeld und
Trennungszulage jeweils um 5 S (0,36 Euro) erhöht werden.
Kaske: KV bringt mehr Einkommensgerechtigkeit für Frauen
HGPD-Vorsitzender Rudolf Kaske wertet diesen
Kollektivvertragsabschluss als Signal für die Lohnverhandlungen in
anderen Bereichen der persönlichen Dienstleistungen: "80 Prozent der
rund 32.000 Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigungsarbeiter sind
Frauen. Daher war die Überwindung der 1000-Euro-Hürde auch ein
wichtiger Beitrag zu mehr Einkommensgerechtigkeit für berufstätige
Frauen im Bereich der persönlichen Dienstleistungen, wo der
Frauenanteil generell mehr als zwei Drittel beträgt. Zugleich ist
dieser Abschluss ein Ansporn, auch in den anderen Bereichen wie dem
Hotel- und Gastgewerbe, den sozialen Diensten oder den Friseuren,
Kosmetikern und Fußpflegern 1000 Euro als Mindestlohn zügig in
Angriff zu nehmen." (ws)
ÖGB, 28. Dezember 1999 Nr. 613
Rückfragehinweis: HGPD-Vorsitzender Rudolf Kaske
Tel. (01) 534 44/501 Dw.
HGPD-Sekretär Michael Haim
Tel. (01) 534 44/541 Dw.
HGPD-Presse Wolfgang Schwarz
Tel. 0664/358 14 69
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