• 26.03.1999, 10:17:20
  • /
  • OTS0074

Gewerbeverein: Langsame Justiz ist Zumutung für den Wirtschaftsstandort!=

Wien (OTS) - Symptomatisch ist ein Rechtsstreit vor dem Arbeits-
und Sozialgericht Wien, der 1993!!! begann. Es geht immerhin darum,
inwieweit die Kündigung eines Mitarbeiters - eines Biotechnologen -
gerechtfertigt ist,

Derzeit - 1999, also im siebenten Jahr des Verfahrens - ist ein
Ende desselben noch nicht einmal in erster Instanz! abzusehen. Was
dies für Unternehmen und den betroffenen Mitarbeiter bedeutet,
braucht wohl nicht gesondert erläutert zu werden. Daß solche Fälle
einer internen Revision nicht auffallen, ist merkwürdig!

Dabei ist die Zahl der Richter in Österreich mit zwanzig je
100.000 Einwohner im internationalen Vergleich ansehnlich: Die
rechtsstreitfreundlichen US-Amerikaner beschäftigen vergleichsweise
fünf Richter je 100.000 Einwohner, die Niederlande sechs, sowie
Frankreich und Italien je zehn. Lediglich in Deutschland ist die Rate
mit 26/100.000 Einwohner noch höher als in Österreich.

Österreich braucht mehr Rechtssicherheit. Deswegen wendete sich
der Österreichische Gewerbeverein schon in der Vergangenheit mit
Vehemenz gegen die "Husch-Pfusch-Gesetze", die das Parlament in
letzter Zeit produzierte; er wendet sich aber auch gegen die Laxheit,
mit der in Österreich Rechtssprechung vorgenommen wird. An der
personellen Ausstattung kann es ja wohl nicht liegen, wie die
zitierten Vergleichszahlen zeigen.

Es ist ein Rechtsskandal, wenn Österreich ein internationales
Pharmaforschungsinstitut derart lange auf Gewissheit warten läßt: das
Urteil könnte ja auch auf Wiedereinstellung lauten. Und es ist ein
glatter Verstoß gegen die Menschenwürde, einen Forscher nahezu sieben
Jahre via Justiz mit Berufsverbot zu belegen. Und für den Standort
Österreich ist es eine Schande!

Rückfragehinweis: Österr. Gewerbeverein,
Dr. Herwig Kainz,
Tel.: 01/587 36 33

*** OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER

VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS ***

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OGV/OTS

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel