- 31.08.1998, 13:48:55
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- OTS0145
Lesben, Schwule, "Der 13" und das Tierreich
Die skurrile Urteilsbegründung des Richter Bittmann im Prozess - 44 KlägerInnen gegen "Der 13."
Wien (OTS) - Anfang Sommer gingen die medialen Wogen hoch. Nachdem
44 Lesben und Schwule unter der Ägide des ÖLSF (Österreichisches
Lesben- und Schwulenforum) gegen den verhetzenden und beleidigenden
Artikel Kurt Diemans in der rechtskatholischen Zeitschrift "Der 13."
geklagt hatten, kam es zum Prozeß. Nur vier Personen, die auf Fotos
klar erkennbar abgebildet waren, bekamen Recht. Die Gruppe der Lesben
und Schwulen hingegen darf sich gegen Verhetzung, Bedrohung und
Beleidigung nicht zu Wehr setzen denn - sie ist zu groß! Denn
Homosexualität sei ja sogar im Tierreich weit verbreitet. Diese
skurrile Urteilsbegründung des Richters Dr. Klaus Peter Bittmann
erhielten die KlägerInnen kürzlich zugestellt. Sie ist ein trauriges
Kabarettstück österreichischer Rechtssprechung.
Richter Bittmann begründet folgendermaßen, warum
Kollektivbeleidigung in diesem Fall nicht vorliegt: (ZITAT aus der
Urteilsbegründung 24EVr 2326/97 Landesgericht Linz) "Darüber hinaus
ist gerichtsbekannt daß der Personenkreis der Homosexuellen
naturgemäß ein unüberschaubarer Personenkreis ist ... In Wahrheit
schließt Homosexualität aber auch die Welt der lesbischen Frauen und
selbstverständlich auch jene der Tiere ein ... Mitglieder jeder
höheren Tierart wenden sich zur Paarungszeit Tieren ihres eigenen
Geschlechts zu, wenn kein andersgeschlechtlicher Partner verfügbar
ist. Kühe reiten aufeinander, stampfen mit den Vorderfüßen, werfen
die Erde mit den Hinterfüßen auf und brüllen wie Stiere. Stuten
stülpen die Schamlippen auf, bringen die Klitoris vor, entleeren
Schleim, blitzen mit den Schamlippen, biegen den Hinterleib ein, wenn
eine andere Stute die Flanke berührt, reiten aufeinander und lecken
sich gegenseitig die Genitalien. Ähnliches kann man auch bei
Kamelhengsten, bei Löwen, bei Hyänen beobachten. Auch auf Hühnerhöfen
kann man fast überall lesbische Verhältnisse bei Hühnern, Gänsen,
Enten und Fasanen dann beobachten, wenn keine männlichen Tiere zur
Verfügung stehen." (ENDE DES ZITATS)
Welche Phantasien und krausen Homosexualitätstheorien da Richter
Bittmann geritten haben, mag nicht herauszufinden sein. Daß sie für
die Betroffenen nach der Verhetzung und Bedrohung durch einen Artikel
wie Kurt Diemans in "Der 13." ein weiterer Schlag ins Gesicht sind,
ist offensichtlich. Diese mußten erfahren, daß sie kein Gesetz dieser
Republik schützt, daß nicht vorhandener Minderheitenschutz allerdings
so begründet wird, stellt nicht nur einen Einzelrichter in ein
eigenartiges Licht, sondern die Republik an den Pranger.
Rückfragehinweis:ÖLSF Diana Voigt, Hannes Sulzenbacher,
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