• 12.01.1998, 15:19:08
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  • OTS0152

Das Familienministerium stellt fest: Familienlastenausgleichsfonds für Familienleistungen zweckgebunden=

Wien (OTS) - Mit dem Familienlastenausgleich, der seit nunmehr
über 40 Jahren besteht, hat Österreich ein System der Abgeltung
von familienbedingten, finanziellen Lasten, gleichzeitig damit
auch eine Anerkennung von Familien im Interesse der gesamten
Gesellschaft erbrachten Leistungen, etabliert.

Dieses System war ursprünglich als reiner Lastenausgleich, das
heißt, als teilweise Abgeltung der durch das Aufziehen von Kindern
verursachten Unterhaltslasten - insbesondere durch die
Familienbeihilfe als "Stammleistung", die derzeit für rund 1,1
Mio. Anspruchsberechtigte und 1,8 Mio. Kinder gewährt wird -
konzipiert.

Der seit 1955 in der Verfassung verankerte Grundsatz eines
Ausgleichs der finanziellen Mehrbelastung, die insbesondere durch
die Ernährung, Bekleidung, häusliche Unterbringung und Erziehung
von Kindern verursacht wird, stellt nicht nur aus diesen Gründen
eine Forderung der sozialen Gerechtigkeit, sondern auch eine
unabdingbare gesellschaftliche Existenznotwendigkeit dar. Der
Ausgleich der Familienlasten hat zwischen denjenigen zu erfolgen,
die die Lasten im Interesse der gesamten Gesellschaft tragen, und
jenen, die solche Lasten nicht zu tragen haben, jedoch bewußt oder
unbewußt daraus Nutzen ziehen, daß es andere für sie tun.
Der FLAF trägt dieser Forderung Rechnung.

Eine Wifo-Studie über die direkte Familienförderung 1993 macht
deutlich, daß 40% der Familienleistungen in das untere
Einkommensdrittel, 34% in das mittlere und
26% in das obere Einkommesdrittel fließen, sodaß in einer
Gesamtbetrachtung Finanzierung/Auszahlung das untere und das
mittlere Einkommensdrittel Nettoempfänger der Familienleistungen
sind und nur das obere Einkommensdrittel Nettozahler ist. Über
alle Haushalte gesehen, sind 60% der Haushalte Nettoempfänger der
Familienleistungen.

Im Laufe der Jahre kamen zahlreiche weitere Geld- und
Sachleistungen dazu, die vom Familienlastenausgleichsfonds
finanziert werden. Dazu zählen insbesondere die Schulbuchaktion,
die Schülerfreifahrt, der Mutter-Kind-Paß-Bonus und das
diesbezügliche Untersuchungsprogramm, die Unterhaltsvorschüsse,
das Karenzgeld usw.

Die Finanzierung des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen
erfolgt im wesentlichen durch die Haupteinnahmequelle des
Dienstgeberbeitrages in Höhe von 4,5%, dessen Grundlage die
Arbeitslöhne darstellen, sowie aus Anteilen des Aufkommens an
Einkommen- und Körperschaftssteuer, aus Beiträgen von Land- und
forstwirtschaftlichen Betrieben sowie aus Beiträgen der Länder. Um
einer allfälligen Begehrlichkeit des Finanzministers auf diese
Mittel zur allgemeinen Budgetverwendung begegnen zu können, hat
der Gesetzgeber schon seinerzeit verfügt, daß diese Einnahmen
zweckgebunden in den FLAF einzufließen haben, und Änderungen der
Mittelverwendung nur durch das Parlament vorgenommen werden
können.

Die Einrichtung des FLAF und dessen Zweckbindung dürfen daher
unter keinen Umständen in Frage gestellt werden. Für eine
eigenständige und effiziente Familienpolitik, die auch auf
gesellschaftliche Herausforderungen reagieren kann, muß der
Schwerpunkt auf den Stammleistungen liegen. Der FLAF ist
jedenfalls ein eigenständiges familienpolitisches Instrument und
seinem Zweck nach etwas anderes als ein Steuerausgleich. Zum
steuerlichen Bereich muß daher eine scharfe Abgrenzung gemacht
werden.

Das Budget des FLAF 1996 im Einzelnen

Ausgaben FLAF insgesamt 54,5 Mrd. Schilling
Einnahmen FLAF 53,7 Mrd. Schilling
Abgang 1996 0,8 Mrd. Schilling

Die Ausgaben des FLAF sind im Wesentlichen:

Familienbeihilfen 32,6 Mrd. Schilling
Karenzgeld (und sonstige
familienpolitische Maßnahmen) 13,6 Mrd. Schilling
Schülerfreifahrten 4,3 Mrd. Schilling
Schulbücher 1,2 Mrd. Schilling
Lehrlingsfreifahrten 0,2 Mrd. Schilling
Unterhaltsvorschüsse 0,9 Mrd. Schilling
Zuschüsse Härtefonds 11,4 Mio. Schilling
Familienberatungsstellen 100 Mio. Schilling

Schluß

Rückfragehinweis: Bundesministerum für Umwelt

Jugend & Familie
Dr. Ingrid Nemec
Tel.: (01) 515 22 DW 5051

ORIGINALTEXT-SERVICE UNTER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | BMU/OTS

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