• 12.12.1997, 08:17:52
  • /
  • OTS0023

Fröhlich Bau AG: FRÖHLICH BAU beschließt Insolvenzantrag=

Mitteilung gemäß Paragraph 15 WpHG übermittelt von der DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist allein der Emittent verantwortlich.

Felsberg (ots-Ad hoc-Service) - Die Eröffnung des
Insolvenzverfahrens wird der nordhessische Baukonzern Fröhlich Bau AG
beim zuständigen Amtsgericht in Melsungen beantragen. Einen
entsprechenden Beschluß faßte nach Mitteilung des Unternehmens der
Vorstand am 11. Dezember, nachdem praktisch keine Aussicht mehr auf
kurzfristigen Erhalt einer zuvor beim Land Hessen beantragten
Bürgschaft in Höhe von 40 Mio DM bestand. Damit sei die Fortführung
der Geschäftstätigkeit auf bisheriger Basis wegen Überschuldung der
Gesellschaft unmöglich und der Gang zum Gericht somit zwingend
geworden.

Der Vorstand hofft, daß im Interesse eines Erhalts der
Arbeitsplätze ein Vergleichsverfahren möglich sein wird.

Der Vorstand

Ende der Mitteilung

Im Internet recherchierbar: http://www.newsaktuell.de

ORIGINALTEXT-SERVICE UNTER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | HER/

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel