- 28.11.1997, 11:39:42
- /
- OTS0134
ARBÖ erklärt Unterschied zwischen "Überholen" und "Nebeneinanderfahren"
Wien (ARBÖ) - Der Verwaltungsgerichtshof hat in einer
Entscheidung wieder einmal den Unterschied zwischen "Überholen"
und "Nebeneinanderfahren" betont. Die ARBÖ-Verkehrsjuristen klären
dazu auf:
Das "Nebeneinanderfahren" von Fahrzeugen mit unterschiedlichen
Geschwindigkeiten auf zwei Richtungsfahrbahnen gilt nur dann nicht
als "Überholen" wenn sich auf BEIDEN Fahrstreifen "Fahrzeugreihen"
fortbewegen. Wobei von einer "Fahrzeugreihe" erst dann gesprochen
werden kann, wenn mindestens drei Fahrzeuge auf einem Fahrstreifen
hintereinander unterwegs sind.
Das heißt, warnen die ARBÖ-Verkehrsjuristen, das
Rechtsüberholen eines einzelnen, notorischen "Linksfahrers" auf
einer Autobahn oder Schnellstraße ist auch dann verboten, wenn auf
dem rechten Fahrstreifen ein aufgelockerter Kolonnenverkehr
herrscht.
Rückfragehinweis: ARBÖ Presse
(01) 891 21/244 oder 280
e-mail: presse@arboe.co.at
ORIGINALTEXT-SERVICE UNTER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NAR/NAR