• 28.08.1997, 16:19:05
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  • OTS0173

Fall Simon Hartl - Freispruch für behandelnden Arzt

Wien (OTS) - Der Tod des elf Tage alten Säuglings Simon Hartl in
Linz machte im September 1993 Schlagzeilen. Heute sprach das Linzer
Oberlandesgericht den behandelnden Arzt Primarius Dr. Hohenauer in
zweiter Instanz frei.

Es ist zu hoffen, daß dieser Freispruch des international
renommierten Arztes, der nach bestem Gewissen und in Übereinstimmung
mit der ärztlichen Kunst ge- und behandelt hat, positive Auswirkungen
haben wird. Einerseits auf das wichtige Vertrauensverhältnis zwischen
dem Arzt und dem Patienten, der die Sicherheit haben möchte, daß
seine Wünsche auch dann respektiert werden, wenn er deren Einhaltung
nicht mehr persönlich überwachen kann. Und obwohl es in diesem Fall
um einen Säugling ging, kann andererseits von diesem Urteil ein
weiterführender Impuls für die notwendige Diskussion des sehr
sensiblen Themas um ärztliche Verantwortung und Patientenrechte
ausgehen.

Rückblickend stellt sich die Frage, ob es wirklich notwendig war,
einen verantwortungsbewußten Arzt fast vier Jahre mit der Anklage der
fahrlässigen Tötung leben zu lassen.

Schon vor der Geburt des kleinen Simon (in der 34.
Schwangerschaftswoche durch Kaiserschnitt) hat sich das Ehepaar Hartl
an Dr. Hohenauer gewandt, den die Familie auch in Verbindung mit der
Geburt des ersten Kindes konsultiert hatte. Da sie um das Problem der
Rhesusunverträglichkeit wußten, wünschten sie die beste medizinische
Behandlung für das Baby, durch die gleichzeitig auch ihrem religiösen
Gewissen als Zeugen Jehovas Rechnung getragen würde. Da Dr. Hohenauer
Säuglinge mit diesem Krankheitsbild bereits erfolgreich mit einer
international anerkannten Immunoglobulin-Therapie behandelt hatte,
durch die ein Blutaustausch vermieden werden kann, tat er dies auch
bei Simon. Tragischerweise erlag der Säugling am 11. Tag einem in der
Neonatologie äußerst seltenen Myokardinfarkt.

Für Professor Hohenauer, der mit der Anwendung dieser
Alternativbehandlung in Österreich Pionierarbeit leistete, spielte
die Religion der Eltern bei der Therapiewahl nicht die entscheidende
Rolle.

Rückfragehinweis: Informationsdienst der Zeugen Jehovas
Ing. Bernd Gsell
Tel.: 804 53 45/26

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