• 30.04.2012, 13:02:22
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  • OTS0136 OTW0136

Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung abgeschlossen

Bezirke 12, 14, 15, 16 und 17 führen Parkraumbewirtschaftung ein - zulässige Parkdauer auf drei Stunden ausgeweitet

Dunkelblau eingefärbt die neuen Gebiete mit Parkraumbewirtschaftung ab 1.10.2012

Wien (OTS) - Wiens Vizebürgermeisterin und Verkehrsstadträtin
Maria Vassilakou gibt bekannt, dass mit 1.10.2012 im gesamten 12. und
15. Bezirk sowie in Teilen der Bezirke 14, 16 und 17 die
Parkraumbewirtschaftung eingeführt wird.

Heute wurde auch das behördliche Verfahren abgeschlossen. Die Grenzen
für die neuen Gebiete stehen nun fest. "Damit trifft die Stadt Wien
eine wichtige und vorausschauende Entscheidung: Denn mit dieser
Maßnahme wird sich die Parkplatzsituation in den überparkten
Bereichen massiv verbessern. Und ganz wichtig: Die
Parkraumbewirtschaftung ist ein wirksames Mittel zur Feinstaub- und
Lärmbekämpfung. Jede vierte WienerIn leidet unter Verkehrslärm,
tausende Menschen unter der Feinstaubbelastung. Vor allem Kinder und
ältere Menschen sind betroffen. Auch wenn die Maßnahme auf den ersten
Blick schmerzen mag, die Stadt muss sich gegen die Blechlawine aus
dem Umland schützen. Und das Parkpickerl schafft hier Abhilfe", so
Vassilakou.

Die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung ist nötig geworden, da
mittlerweile auch in vielen Grätzeln der Außenbezirke der zur
Verfügung stehende Parkraum voll ausgelastet ist und die
BewohnerInnen keinen Stellplatz mehr vorfinden. Rund ein Viertel der
in diesen Bezirken parkenden Autos haben ein
Nicht-Wiener-Kennzeichen. Täglich fahren nach Wien rund 350.000
Kraftfahrzeuge hinein.

Die Mittel aus der Parkraumbewirtschaftung sind zweckgebunden und
fließen zu 100 Prozent in das Wiener Verkehrssystem. In den
vergangenen Jahren wurden aus diesen Mitteln sämtliche
Wohnsammelgaragen der Stadt errichtet, neue U-Bahngarnituren gekauft.
Im Bereich der Verkehrssicherheit werden mit diesen Mitteln unter
anderem Entschärfungen von Unfallhäufungspunkten in der Stadt
finanziert. "Mit den Mitteln aus der Parkraumbewirtschaftung werden
wesentliche Elemente der Wiener Verkehrsinfrastruktur ermöglicht.
Jeder Cent kommt also allen VerkehrsteilnehmerInnen zu Gute", so
Vassilakou.

Die neue Regelung wird mit 1.10.2012 in Kraft treten. Die Kosten für
ein Parkpickerl für BewohnerInnen belaufen sich auf 120 Euro
zuzüglich 50 Euro Verwaltungsabgabe (bei Online-Bestellung 45 Euro).
Die neuen Pickerl können von den BewohnerInnen ab 1. August 2012 bei
den jeweiligen magistratischen Bezirksämtern oder online bestellt
werden. UnternehmerInnen und Beschäftigte können bereits ab 1. Juli
2012 Ausnahmen beantragen. Die zulässige Parkdauer wird in den neuen
Gebieten drei Stunden betragen.

Das Parkpickerl bringt für BewohnerInnen:

- BewohnerInnen dürfen in den Kurzparkzonen ihrer Wohnumgebung auch
dauerparken (ausgenommen Geschäftsstraßen).
- BewohnerInnen zahlen für das Parken in ihrer Wohnumgebung eine
günstige Pauschalgebühr. Das zweijährige Parkpickerl kostet
BewohnerInnen umgerechnet nur 3 Euro pro Woche, das entspricht der
Kurzparkgebühr für 1,5 Stunden.

Die Details:

12. Bezirk - Meidling
In Meidling wird die Parkraumbewirtschaftung nahezu den ganzen Bezirk
umfassen. Nur die Straßen im Verlauf der westlichen, südlichen und
südöstlichen Bezirksgrenze sind davon ausgenommen.

14. Bezirk - Penzing
In Penzing wird es einen größeren Bereich geben. Dieser reicht von
von der östlichen Bezirksgrenze bis zum Straßenzug Maroltingergasse -
Leyserstraße - Ameisgasse und umfasst das Gebiet zwischen Westbahn
und Wienfluss bis zur Deutschordenstraße sowie die Grenzstraßen zum
16. Bezirk.
Ein zweiter Bereich ist geplant rund um den Bahnhof Hütteldorf. Dort
wird die Kurzparkzone allerdings nur am Nachmittag gelten (Mo-Fr
werkt. 12-18 Uhr).

15. Bezirk - Rudolfsheim-Fünfhaus
Der gesamte 15. Bezirk wird zu einer einheitlichen Kurzparkzone
Montag-Freitag werktags 9-22 Uhr. Die Sonderregelung im Nordteil des
Bezirks wird entfallen.

16. Bezirk - Ottakring
In Ottakring wird die Parkraumbewirtschaftung einen Großteil des
Bezirks umfassen. Sie wird vom Gürtel im Osten bis zum Straßenzug
Savoyenstraße - Oberwiedenstraße im Westen reichen. Die Savoyenstraße
selbst wird nicht enthalten sein.

17. Bezirk - Hernals
In Hernals wird die Parkraumbewirtschaftung im Westen von Lidlgasse,
Alszeile und Güpferlingstraße begrenzt werden.

Weitere Informationen
Aus Sicht der BewohnerInnen wird es in jedem Bezirk zwei verschiedene
Zonen geben:

Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Parkpickerls definiert die "Kurzparkzonen"
und gibt an wo das jeweilige BewohnerInnenparkpickerl gilt. Wer an
der Bezirksgrenze wohnt, braucht daraus keine Nachteile zu
befürchten. Der Geltungsbereich ist nicht auf den eigenen Bezirk
beschränkt, sondern reicht einige Straßenzüge in einen oder mehrere
Nachbarbezirke hinein (Überlappungsbereiche).

Berechtigungszone
Die Berechtigungszone definiert das Gebiet, dessen BewohnerInnen ein
Parkpickerl beantragen können. Die Berechtigungszone umfasst
jedenfalls die Kurzparkzone des Bezirks und kann darüber hinaus auch
naheliegende Gebiete ohne Kurzparkregelung einschließen.

Bild(er) zu dieser Aussendung finden Sie im AOM / Originalbild-Service
sowie im OTS-Bildarchiv unter http://bild.ots.at

Rückfragehinweis:
Andreas Baur
Mediensprecher Vzbgm. Maria Vassilakou
[email protected]
0664 831 74 49

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NRK

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