- 29.02.2012, 10:08:00
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EU fixiert Enddatum zur Umsetzung des einheitl. Euro-Zahlungsverkehrs
Kreditwirtschaft und OeNB begrüßen Festlegung auf 1. Februar 2014

Wien (OTS) - Die österreichische Kreditwirtschaft und die
Oesterreichische Nationalbank (OeNB) begrüßen den Beschluss der
europäischen Gesetzgeber vom 28. Februar 2012 zur weiteren
Harmonisierung von Zahlungsdiensten im EU-Binnenmarkt. Nach
Einführung des Euro als Bargeld wird nun auch ein einheitlicher
Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) für bargeldlose Zahlungen Realität.
Mit der Veröffentlichung der Verordnung zur Festlegung der
technischen Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro
im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) wird die Migration auf
europaweit einheitliche Überweisungs- und Lastschriftenverfahren
verbindlich.
Nationale Überweisungen und Lastschriften werden bis 1. Februar
2014 vollständig durch die neuen Verfahren - SEPA-Überweisung und
SEPA-Lastschrift - abgelöst. Angesichts dieser geforderten Umstellung
sollten alle Beteiligten im Zahlungsverkehr möglichst rasch mit den
notwendigen Umstellungsarbeiten beginnen, um einen problemlosen
Übergang zu gewährleisten.
Kontonummer und Bankleitzahl werden von der IBAN abgelöst
Um alle Konten innerhalb des Euro-Zahlungsverkehrsraumes direkt
erreichen zu können, ist für die neuen SEPA-Verfahren zukünftig nur
mehr die internationale Kontonummer (kurz: IBAN) zu verwenden.
Die IBAN setzt sich aus der Bankleitzahl und der Kontonummer zusammen
und wird durch ein Länderkennzeichen (AT für Österreich) und eine
zweistellige Prüfziffer ergänzt. Diese dient dazu, Fehlüberweisungen
zu verhindern. Je nach nationaler Ausprägung ist die IBAN
unterschiedlich lang - eine österreichische IBAN besteht aus 20
Stellen.
Um die Umstellung zu erleichtern, bieten die österreichischen
Kreditinstitute ihren Kundinnen und Kunden bereits heute die
Möglichkeit an, Überweisungen innerhalb Österreichs nur mit IBAN zu
beauftragen. Bei grenzüberscheitenden Überweisungen muss heute dazu
noch die internationale Bankleitzahl BIC angeben werden - spätestens
ab Februar 2016 wird dies jedoch ebenso mittels IBAN möglich sein.
IBAN und BIC finden sich auf allen Kontoauszügen, Konto- bzw.
Bankomatkarten sowie im Online-Banking-Portal im Internet.
Die Zahlungsanweisung
Der neue Überweisungsbeleg, die Zahlungsanweisung (Angabe von IBAN
und - zum Teil noch - BIC), wird die bisher gebräuchlichen Belege
(Zahlschein/Erlagschein, Überweisung und EU-Standardüberweisung)
vollständig ablösen. Um eine möglichst reibungslose Migration aller
Zahlungen auf die neuen Verfahren zu gewährleisten, werden alle alten
Belege in Österreich noch heuer auf die Zahlungsanweisung umgestellt.
Kundenvorteile
Ein Konto für den gesamten Euro-Zahlungsverkehr:
Konsumenten, aber auch Unternehmen brauchen zukünftig sowohl für
Überweisungen als auch für Lastschriften innerhalb der EU nur mehr
ein einziges Konto.
Schnellere Überweisungen:
Seit 1. Jänner 2012 dürfen Euro-Überweisungen innerhalb der
gesamten EU nur mehr maximal einen Bankgeschäftstag dauern. Das sieht
das bereits im November 2009 in Kraft getretene Zahlungsdienstegesetz
vor.
Nationale Preise gelten EU-weit:
Mit Inkrafttreten der Verordnung gelten für grenzüberschreitende
Transaktionen innerhalb der EU die gleichen Preise wie für die
entsprechenden Inlandstransaktionen. Das gilt für Überweisungen und
Lastschriften egal welcher Höhe.
Die österreichischen Kreditinstitute arbeiten seit Jahren intensiv
an diesem europäischen Projekt und unterstützen ihre Kunden bei den
erforderlichen Umstellungsmaßnahmen.
Im Rahmen des Austrian Payments Council (APC), einer Plattform
unter der Führung der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) und der
Sparte Bank und Versicherung der der Wirtschaftskammer Österreich
(WKÖ), werden den interessierten Beteiligten sämtliche erforderlichen
Informationen zur Verfügung gestellt
(www.austrianpaymentscouncil.at).
Rückfragehinweise:
Oesterreichische Nationalbank, [email protected]
Wirtschaftskammer Österreich
Bundessparte Bank & Versicherung
Dr. Herbert Pichler, T: 05 90 900-3135, [email protected]
Sekretariat des Austrian Payment Council
STUZZA GmbH, Peter Heiling, T: 01-5053280-75, [email protected]
Bild(er) zu dieser Aussendung finden Sie im AOM / Originalbild-Service
sowie im OTS-Bildarchiv unter http://bild.ots.at
Rückfragehinweis:
Oesterreichische Nationalbank Dr. Christian Gutlederer Pressesprecher Tel.: (+43-1) 404 20-6609 mailto:[email protected] www.oenb.at
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