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OTS0029 / 09.02.2010 / 09:04 / Channel: Wirtschaft / Aussender: Verein für Konsumenteninformation
Stichworte: Internet / Jugend / Konsumenten / Recht / Sicherheit


Ratgeber "Internet sicher nutzen": Rüstzeug gegen Abzocke - BILD

Utl.: VKI und EVZ informieren zu Onlineshopping, Bezahlen im Internet und Schutz gegen Internetabzocke. =

Cover Internet sicher nutzen =

OBS0002 5 WI 0022 09.Feb 10

BILD zu OTS - Ratgeber "Internet sicher nutzen": Rüstzeug gegen Abzocke

  • Fotograf: VKI
  • Fotocredit: VKI
  • Ort: Österreich / Wien

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   Wien (OTS/VKI) - Wer möchte als Jugendlicher nicht kostenlos SMS
verschicken, seine Lebensprognose erfahren oder testen, wie gut die
Chancen stehen, die theoretische Führerscheinprüfung zu bestehen?
Internetseiten, die mit angeblichen kostenlosen SMS,
Hausaufgabendiensten oder Intelligenztests locken, können jedoch
tückisch sein - insbesondere, wenn sich das angebotene Service im
Kleingedruckten als kostenpflichtig herausstellt. Besonders
Jugendliche sind eine gefährdete Zielgruppe. Anlässlich des Safer
Internet Day 2010 informieren der Verein für Konsumenteninformation
(VKI) und das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) mit dem neuen
Ratgeber "Internet sicher nutzen" zu Onlineshopping, Bezahlen im
Internet und darüber, wie man sich effektiv gegen Internetabzocke zur
Wehr setzt.
   Wenn eine Rechnung oder gar ein Anwaltsschreiben eintrudeln, ist
die - böse - Überraschung meist groß. "Besonders Minderjährige zählen
immer wieder zu den Betroffenen", weiß Georg Mentschl, Leiter des
Europäischen Verbraucherzentrums, aus der Beratungspraxis. "Von einer
Rechnung oder einem Anwaltsschreiben sollte man sich aber nicht
einschüchtern lassen. Selbst wenn die betreffende Website besucht und
Daten eingegeben wurden - ein Vertrag wird nur dann geschlossen, wenn
auch auf ,anmelden' geklickt wurde." Zudem dürfen Unmündige unter 14
Jahren keine Geschäfte abschließen, bei denen es um viel Geld geht.
Ohne Zustimmung der Eltern kommt daher kein Vertrag zustande.
Schutzmechanismen gibt es auch im Alter zwischen 14 und 18 Jahre:
Hier darf eine vertragliche Verpflichtung nur eingegangen werden,
wenn diese den Lebensunterhalt der Jugendlichen nicht gefährdet. 
   "Auf jeden Fall sollte man als Reaktion auf eine unerwartete
Rechnung den Rücktritt vom Vertrag erklären - und zwar mit
eingeschriebenen Brief, von dem man sich eine Kopie aufbewahrt. Auch
von darauf folgenden standardisierten Mahnungen sollte man sich nicht
einschüchtern lassen. Vielfach wird spekuliert, dass Konsumenten in
Unkenntnis der Rechtslage doch noch zahlen", so Menschtl.
   Der Ratgeber "Internet sicher nutzen" (128 Seiten) ist um 14,90
Euro im Buchhandel und beim VKI unter 01/588 77-4 (zuzüglich
Versandkosten) bzw. www.konsument.at erhältlich. Musterbriefe und
weitere Infos zum Thema gibt es auch unter www.europakonsument.at.
   Bild(er) zu dieser Aussendung finden Sie im AOM/Original Bild
Service, sowie im OTS Bildarchiv unter http://bild.ots.at
Rückfragehinweis:
   Verein für Konsumenteninformation/
   Europäisches Verbraucherzentrum
   Mag. Andrea Morawetz, Öffentlichkeitsarbeit
   Tel.: 01/588 77 - 256
   amorawetz@vki.at
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/226
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OTS0029    2010-02-09/09:04
090904 Feb 10
NKI0001 0365