• 24.07.2006, 10:00:52
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ÖAMTC: Von der Warnweste bis zum Feuerlöscher - das muss bei Auslandsreisen an Bord sein (+Audio)

Grüne Karte auch für Anhänger mitnehmen

Wien (OTS) - In einigen Urlaubsländern kann es ziemlich teuer
werden, wenn man die Mitführpflichten für Autofahrer nicht kennt.
Generell soll man immer mit Verbandspaket, Warndreieck, Warnweste,
Grüner Versicherungskarte und A-Pickerl (bei Fahrten ohne
EU-Kennzeichen und außerhalb der EU) unterwegs sein. "Viele
Gespannwagenfahrer nehmen die Grüne Karte nur für das Zugfahrzeug
mit. Um von den Grenzbeamten nicht zu einem unnötigen
Versicherungsabschluss gezwungen zu werden, empfehlen wir unbedingt
auch für den Anhänger die Grüne Karte mitzuführen", rät
ÖAMTC-Touristikerin Erika Kabourek. Einheitliche länderübergreifende
Standards gibt es aber nicht. "Der ÖAMTC setzt sich im Rahmen des
internationalen Dachverbandes der Automobilclubs (FIA) seit langem
für eine Vereinheitlichung der Mitführpflichten ein", sagt Kabourek.
Bis es soweit ist, müssen folgende länderspezifischen Vorschriften
beachtet werden:

* Kroatien: Warnweste und Ersatzlampenset sind die obligatorische
Autoausrüstung für das beliebte Autoreiseziel der Österreicher. Wer
mit Anhänger unterwegs ist, benötigt ein zweites Warndreieck.
Achtung: Warnwestenpflicht gilt auch für Motorradfahrer.

* Slowenien: Neben einem Ersatzlampenset müssen Besitzer von
Anhängern an ein zweites Warndreieck denken.

* In Spanien muss neben dem Ersatzlampenset und der Warnweste auch
ein Reserverad im Auto sein. Für Reisende mit ausländischen
Kennzeichen wird ein zweites Warndreieck empfohlen.

* Bulgarien, Türkei und Griechenland: In diesen Ländern muss ein
Feuerlöscher mit an Bord. Für die Türkei wird außerdem ein zweites
Warndreieck benötigt.

* Italien: Warnwestenpflicht gilt für alle Fahrzeuginsassen außerhalb
geschlossener Ortschaften, sobald sie das Fahrzeug verlassen und sich
auf der Fahrbahn oder dem Pannenstreifen aufhalten. Geahndet wird das
Nichttragen mit 33,60 Euro bei Sofortzahlung, sonst muss man mit bis
zu 137,55 Euro Strafe rechnen.

* Portugal: Für Mietwagenfahrer heißt es aufpassen, weil das Fehlen
einer Warnweste mit Strafen zwischen 60 und 300 Euro geahndet wird.
Wer die Jacke beim Aufstellen des Warndreiecks nach einem Unfall oder
einer Panne nicht trägt, kann mit einer Strafe zwischen 120 und 600
Euro belangt werden.

* Tschechien: Ersatzlampenset nicht vergessen.

Das wird empfohlen

* Polen, Schweden, Rumänien: Die Mitnahme eines Feuerlöschers wird
angeraten.

* Slowakei und Frankreich: Ein Ersatzlampenset wird empfohlen.

Keine gesetzlichen Mitführpflichten gelten in unseren
Nachbarländern Deutschland, Schweiz und Ungarn.

ÖAMTC Tipp:
Oftmals sind bei Mietwägen keine Warnwesten zu finden. Daher am
besten Warnweste im Koffer einpacken um vor Ort Kosten zu sparen.
Alle weiteren Verkehrsbestimmungen inklusive Mitführpflichten findet
man auf der Homepage des Clubs in der ÖAMTC-Länderdatenbank unter
www.oeamtc.at/reise.

(Schluss)

Audio(s) zu dieser Meldung finden Sie im AOM/Original Audio
Service, sowie im APA-OTS Audioarchiv unter http://audio.ots.at

Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Margret Handler
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:pressestelle@oeamtc.at
http://www.oeamtc.at

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