
Lockerungen mit 1. Juli
Das Gesundheitsministerium hat am Montagabend die seit Donnerstag geltenden Corona-Lockerungen in einer neuen Verordnung präzisiert. Eine Überraschung ist dabei. Die Maskenpflicht entfällt auch bei körpernahen Dienstleistern wie Friseuren. Sperrstunde gibt es keine mehr, womit auch Nachtlokale wieder aufmachen können, das allerdings zu maximal 75 Prozent befüllt. Im Handel gibt es dafür keine Quadratmeter-Beschränkung mehr.
Strengere Regeln gelten in Wien. In der Bundeshauptstadt werden Selbsttests nicht mehr anerkannt, auch nicht jene, die in Lokalen an Ort und Stelle angeboten werden. Zudem werden auch Kinder zwischen 6 und 12 weiter einen Testnachweis erbringen müssen. In den anderen Ländern muss erst ab 12 getestet werden. In Spitälern darf in Wien weiter nur ein Besucher pro Tag empfangen werden und es ist weiter eine FFP2-Maske zu tragen.
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