
Erste Lockerungen
Seit Dienstag nach Ostern haben zahlreiche Handelsgeschäfte nach einem einmonatigen „Shutdown“ wieder aufgesperrt. Es gilt Masken- und Abstandspflicht, bei großem Andrang kann es zu Blockabfertigungen kommen. Einkaufszentren, Gastronomie und Hotellerie müssen sich noch gedulden. Wieder offen haben auch die Bundesgärten in Wien.
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Verordnung für schrittweise Öffnung des Handels ab 14. April: Fachmarktzentren dürfen öffnen, Shoppingcenter (über 400m2) nicht.
Maskenpflicht für Kunden. Eingeschränkte Öffnungszeiten bis max. 19.00 Uhr. Geldstrafe bis 30.000 Euro bei Missachtung. Künstliche Verkleinerung von Verkaufsflächen nicht zulässig.