- 09.12.2025, 10:56:02
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Bundesländer drängen auf rasche Übergangsfinanzierung zum Bildungsinvestitionsgesetz
LR Teschl-Hofmeister: Finanzierung der Ganztagsbetreuung akut gefährdet
Die Bundesländer Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg fordern die Bundesminister Marterbauer und Wiederkehr mit Nachdruck auf, umgehend eine tragfähige Übergangsfinanzierung für das Bildungsinvestitionsgesetz (BIG) vorzulegen, wie es auch im Regierungsprogramm der Bundesregierung vorgesehen ist. Trotz monatelanger Verhandlungen liegt bis heute kein finaler Gesetzesentwurf vor – und die Zeit drängt massiv. Ohne rechtzeitige Verständigung drohen gravierende finanzielle und organisatorische Folgen für Länder, Gemeinden, Schulen und Eltern. Bereits im Regierungsprogramm wurde festgehalten, dass die Finanzierung der Freizeit- und Stützpädagoginnen und -pädagogen schrittweise auf ein neues, transparentes Bundessystem umgestellt werden soll.
„Der Verhandlungsprozess zieht sich seit Monaten ohne Ergebnis. Wenn das Gesetz nicht noch im Dezember im Nationalrat eingebracht wird, kann es frühestens im April behandelt werden. Eine Lösung für das kommende Jahr wäre dann nicht mehr rechtzeitig möglich. Dies würde den Ländern und Gemeinden jede Planungs- und Finanzierungssicherheit entziehen und auch die Schulen und Eltern vor eine ungewisse Zukunft stellen“, so die zuständigen Bildungs-Landesrätinnen der Bundesländer.
Bereits seit Mai ist die Schaffung einer Übergangsfinanzierung offen. Die Finanzierung wäre vorhanden, allerdings muss sichergestellt werden, dass die vorhandenen Mittel auch eingesetzt werden können. Dafür ist eine gesetzliche Anpassung notwendig. Die Länder haben in den vergangenen Jahren massiv ausgebaut und benötigen nun dringend klare Rahmenbedingungen, damit dieser Ausbau nicht ins Leere läuft.
Das Bildungsinvestitionsgesetz regelt die Zweckzuschüsse an die Länder, die notwendig sind, um die schulische Ganztagesbetreuung für Kinder im Alter von sechs bis fünfzehn Jahren durch die Gemeinden sicherzustellen. Sollte keine Nachfolgeregelung beschlossen werden, würden die Förderungen für Gemeinden zur Finanzierung des Personals an ganztägigen Schulformen reduziert oder gänzlich wegfallen. Dadurch müssten die von den Schulerhaltern festgelegten Elternbeiträge massiv erhöht werden, oder das Angebot an Ganztagsschulplätzen stark eingeschränkt werden. Beides hätte unmittelbare negative Auswirkungen auf Familien und auf das schulische Betreuungsangebot in Österreich. „Die schulische Ganztagsbetreuung ist für tausende Familien ein unverzichtbares Angebot. Ohne klare Nachfolgeregelung zum Bildungsinvestitionsgesetz stehen Schulen und Gemeinden mit dem Rücken zur Wand“, betonen die Bundesländer. Es brauche jetzt einen verlässlichen Rechtsrahmen und eine stabile Finanzierung, um das bestehende Angebot zu sichern und weiterzuentwickeln. Die Länder appellieren daher eindringlich an den Bund, die Gespräche sofort abzuschließen und das Gesetz noch im Dezember auf den Weg zu bringen.
Weitere Informationen: Büro LR Teschl-Hofmeister, Mag. (FH) Dieter Kraus, Pressesprecher, Telefon 02742/9005-12655, E-Mail dieter.kraus@noel.gv.at
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