• 02.12.2025, 13:53:32
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Ottenschläger: Klarstellung zur NoVA-Vergütung bringt Rechtssicherheit

NoVA-Vergütung nach einer Zulassung von maximal vier Jahren im Inland weiterhin möglich – Neue Regeln verhindern Betrug, ohne Bürokratie auszubauen

Wien (OTS) - 

Nach der Begutachtungsphase wurde das Steuerbetrugsbekämpfungspaket gezielt nachgeschärft: „Die Regeln für die NoVA-Rückvergütung bei Fahrzeugen, die ins Ausland gebracht werden, werden klarer und praxistauglicher gestaltet“, sagt heute, Dienstag, ÖVP-Finanzsprecher Andreas Ottenschläger am Rande der Sitzung des Finanzausschusses. Analog zur EU-rechtlich notwendigen aliquoten Berechnung der NoVA bei vorübergehender Inlandsverwendung soll künftig bei vorübergehender Zulassung von maximal vier Jahren im Inland weiterhin eine NoVA-Vergütung bei Verbringungen ins Ausland zustehen. Zur Sicherstellung der Vergütungshöhe ist in Zukunft bei Vergütungsbeträgen über 5.000 Euro pro Fahrzeug ein Gutachten erforderlich, das den tatsächlichen Wert nachweist. Zur Einordnung: Das entspricht einem Fahrzeugwert von etwa 80.000 Euro.

„Die Klarstellung zur NoVA-Vergütung bringt Rechtssicherheit und verhindert eine Schlechterstellung von inländischen Leasinggebern. Damit wird weiterhin die notwendige Bekämpfung von Betrügereien bei ins Ausland verbrachte Wracks sichergestellt, aber unerwünschte wirtschaftliche Effekte auf den österreichischen Autohandel verhindert“, so Abgeordneter zum Nationalrat Andreas Ottenschläger. „Wir setzen uns für einen fairen Wettbewerb ein und wollen all jene steuerehrlichen Unternehmen, die sich an die Regeln halten, schützen. Gleichzeitig soll daraus kein überbordendes Maß an Bürokratie entstehen”, so Ottenschläger abschließend. (Schluss)

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