• 21.06.2023, 14:58:28
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Pfurtscheller: Zwölf Millionen Euro für Schutzunterkünfte für von Gewalt bedrohte Frauen und ihre Kinder

Beschluss im Gleichbehandlungsausschuss – mehr Geld für Ausbau von Übergangswohnungen - ÖVP-Frauensprecherin sieht wichtigen Schritt für betroffene Frauen

Wien (OTS/ÖVP-PK) - 

Gewalt gegen Frauen geht uns alle an. Umso erfreulicher ist es, dass in der heutigen Sitzung des Gleichbehandlungsausschuss eine sogenannte 15a-Vereinbarung einstimmig beschlossen wurde, nach der den Bundesländern Mittel für den Ausbau von Übergangswohnungen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder zur Verfügung gestellt werden. „Das ist ein wichtiger Schritt für den Schutz und die Sicherheit jener Frauen und Kinder, die von Gewalt bedroht bzw. betroffen sind“, sagt ÖVP-Frauensprecherin Abg. Elisabeth Pfurtscheller heute, Mittwoch, nach dem Beschluss in der Ausschusssitzung.

„Gewalt gegen Frauen ist eine sogenannte Querschnittsmaterie. Die Bereitstellung von Schutzunterkünften fällt in den Zuständigkeitsbereich der Länder“, erläutert Pfurtscheller. Zwar existieren in jedem Bundesland Schutzunterkünfte, die Praxis zeigt jedoch, dass insbesondere der Bedarf an Übergangswohnungen noch nicht gedeckt ist. Um den weiteren notwendigen Ausbau zu unterstützen, werden in den nächsten vier Jahren insgesamt zwölf Millionen Euro aus dem Frauenbudget für Maßnahmen im Bereich von Schutzunterkünften zur Verfügung gestellt. „Gewaltschutz soll immer auch der Selbstermächtigung von Frauen dienen. Eine sichere, leistbare, eigene Wohnung ist für viele der erste Schritt in ein neues, gewaltfreies und unabhängiges Leben. Deswegen sind Schutz- und Übergangswohnungen so wichtig!“

In den letzten Monaten konnte mit den Bundesländern dazu eine Einigung über eine Vereinbarung zum Ausbau des Angebots in Schutzunterkünften erzielt werden. Bereits 2023 werden drei Millionen Euro ausgeschüttet. Die Mittel sind primär für den Ausbau von Übergangswohnungen gewidmet. Pfurtscheller: „Zielgruppe von Übergangswohnungen sind gewaltbetroffene Frauen, die nicht mehr den hohen Schutz eines Frauenhauses brauchen, aber dennoch weiterhin Schutz und Betreuung benötigen, um sich tatsächlich nachhaltig aus einer Gewaltbeziehung zu lösen.“

Insgesamt sollen bis Ende 2025 mit dem Zweckzuschuss bundesweit mindestens 180 zusätzliche Plätze geschaffen und bis zum Ende der Geltungsdauer aufrechterhalten werden. Die 180 zusätzlich geschaffenen Plätze umfassen mindestens 90 Plätze für gewaltbetroffene Frauen sowie 90 Plätze für deren Kinder. Ein erheblicher Teil der Mittel wird für begleitende Beratung und Betreuung zur Verfügung stehen. So hat bei neu geschaffenen Plätzen ein Beratungs- und Betreuungsangebot im Ausmaß von mindestens vier Wochenstunden zur Verfügung zu stehen. „Eine gute und wichtige Regelung für die Frauen in unserem Land und deren Kinder“, schließt die ÖVP-Frauensprecherin.

(Schluss)

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